Pressemitteilung Nr. 22/2019
ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt, dass es Senatorin Lompscher ernst ist mit einer Mietenkappung als Landesgesetz. Der Mieterverein sieht im öffentlich-rechtlichen Mietpreisdeckel eine klare Stärkung des Mieterschutzes. Denn so sehr sich der Mieterverein auch für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche für Mieter einsetzt, so ist doch nicht zu verkennen, dass die ortsübliche Vergleichsmiete als Mietenkappung wegen der vielen Interpretations- und Angriffsmöglichkeiten nur eine sehr begrenzte Wirkung entfalten kann. Ein Landesmietendeckel wird, von den ersten Vermieterangriffen abgesehen, langfristig auch die Justiz entlasten.
Bei der Ausgestaltung des Mietendeckels sollte aber das letzte Wort nicht gefallen sein. Der BMV setzt auf ein nachhaltiges und langfristiges Konzept. Wir werden daher alsbald dem Senat und dem Abgeordnetenhaus ein eigenes Modell vorstellen, dass auf Mietobergrenzen, differenziert nach Baualter und Wohnungsgröße, basieren wird, so BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Diese werden dann auch für die Miete bei Wiedervermietung gelten. Auch für die Mietsteigerung nach einer energetischen Modernisierung soll es eine Beschränkung geben, die einerseits den verbesserten Klimaschutz ermöglicht, aber eine Verdrängung der Bewohner verhindert.
08.03.2020