Pressemitteilung Nr. 13/19
„Wir begrüßen das Urteil der 67. Kammer des Berliner Landgerichts, mit dem der Schutz alter Menschen vor der Eigenbedarfskündigung des Mietverhältnisses gestärkt wird“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Das Urteil sei ein Novum, weil die Kammer des Landgerichts ausdrücklich schon im Alter der gekündigten Mieter (84 und 87 Jahre) eine Härte sehe, ohne dass es auf konkrete gesundheitliche Umstände beziehungsweise Folgen oder die langjährige Verwurzelung noch ankomme. Wegen dieser Härte stehe den Mietern eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses zu. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil trage der besonderen Lebenssituation von alten Menschen Rechnung und sei gerade vor dem Hintergrund deutlich zunehmender Eigenbedarfskündigungen, die vorgeschoben sind, von besonderer Bedeutung.
Das Landgericht ließ offen, ab welchem Alter grundsätzlich von einer Härte auszugehen sei.
Der Berliner Mieterverein appelliert an die Bundesregierung, bei der in diesem Jahr angestrebten Mietrechtsänderung auch den Kündigungsschutz zu stärken. „Im § 574 BGB soll ergänzend geregelt werden, dass eine Härte dann vermutet wird, wenn der Mieter das 70. Lebensjahr vollendet hat oder eine Wohndauer von mehr als 10 Jahren besteht“, fordert Wild.
28.03.2022