Pressemitteilung Nr. 25/03
Die gestrigen Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin zur Anschlussförderung bei Sozialwohnungen wird zahlreiche Mieterhöhungen mit erheblichen Mietpreissteigerungen zur Konsequenz haben, darauf verweist der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Für mehr als 2.500 Wohnungen wurde bereits die Anschlussförderung verweigert. Nun muss in diesen Wohnanlagen mit Erhöhungen bis zur Kostenmiete gerechnet werden, was eine Verdoppelung der bisherigen Miete bedeuten kann.
Der Senat versprach Anfang des Jahres vollmundig zum Förderstopp begleitende Mieterhilfen. Doch die Realität ist eine andere. Auch bei der Mieterberatung wird gespart. Viel zu spät wurde mit der Beratung begonnen. Umfang und Auftrag lassen bisher vermuten, dass dem Senat das Mieterschicksal vollkommen gleichgültig ist. Der BMV fordert den Senat daher auf, nun unverzüglich mit einer aktiven Mieterberatung (Flugblätter, Hausversammlungen, etc.) zu beginnen, die auch Senioren und andere am Wohnungsmarkt Benachteiligte, wenig flexible Bevölkerungskreise erreicht.
„Wir haben überhaupt kein Verständnis für die Jubelschreie des Finanzsenators und der Regierungsfraktionen“ erklärt Wild. Immerhin seien die Urteile auch ein weiterer Schritt zur Demontage des Sozialen Wohnungsbaus in Berlin und bei Alternativen zur Sicherung sozialgebundener Wohnungen heißt es in diesem Senat nur „Fehlanzeige“.
09.07.2014