Pressemitteilung Nr. 2/02
Die Wohnungsbaugesellschaft Hohenschönhausen (HOWOGE) macht Mieterhöhungen geltend, die sie erstmals nicht mit dem Berliner Mietspiegel begründet, sondern mit Vergleichsmieten, die weit über den Mietspiegelwerten liegen. Diese Mieterhöhungsverlangen sind damit zumindest teilweise unbegründet. Gleichwohl haben viele Mieter zugestimmt, weil sie über die Höhe der ortsüblichen Miete getäuscht wurden. Der Berliner Mieterverein e.V. hat die HOWOGE aufgefordert, die Mieterhöhungen zurückzunehmen und erteilte Zustimmungen auf die Mietspiegelwerte zu korrigieren.
Die Mieter werden durch das Mieterhöhungsverlangen vom 30.01.02 betr. Rummelsburger Str. in Berlin-Lichtenberg über die Rechtslage getäuscht. Dort heißt es wörtlich:
„Zwar weist der Berliner Mietspiegel in dem für Ihre Wohnung einschlägigen Feld H 8 eine Mietspanne von 3,14 € bis 4,34 € aus (siehe auch Anlage 2). Wie anhand des Mietpreises der von uns angeführten Vergleichswohnungen deutlich dargestellt, wird die ortsübliche Vergleichsmiete in dem statistisch erstellten Mietspiegel jedoch nicht in jedem Fall korrekt wiedergegeben.“
Mit diesen Ausführungen wird der Eindruck erweckt, als stellten die Mieten der Vergleichswohnungen die ortsübliche Miete dar und sie ergäbe sich nicht aus dem Mietspiegel.
Der Mietspiegel stellt generell, insbesondere aber auch der Berliner Mietspiegel 2000, ein überlegenes Begründungs- und Beweismittel dar, da er auf gesicherten statistischen Daten beruht, die in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren erhoben worden sind.
Die Angabe von Vergleichswohnungen führt lediglich zur formellen Wirksamkeit einer Mieterhöhungserklärung, nicht jedoch zur materiellen Begründetheit. Die Mieten der Vergleichswohnungen geben in aller Regel nicht die ortsübliche Miete wieder, sondern liegen, wie auch im vorliegenden Fall, weit über diesen Werten, so dass der Mieterhöhung höchstens auf den niedrigeren Mietspiegelwert zuzustimmen wäre.
Mit diesen Mieterhöhungsverlangen werden die Mieter über die Rechtslage getäuscht. Sie sollen dazu gebracht werden, einer formell zwar wirksamen, aber materiell nicht begründeten Mieterhöhung zuzustimmen.
Dieses Vorgehen ist der Versuch, eine materiell nicht berechtigte Forderung unter Ausnutzung der Unkenntnis der Mieter durchzusetzen.
In Unkenntnis der Rechtslage haben bereits viele Mieter der Mieterhöhung zugestimmt. Diese sind an diese Zustimmung gebunden. Deswegen die Aufforderung an die HOWOGE, die Miete auf die Mietspiegelwerte zu korrigieren.
In dem oben zitierten konkreten Fall beträgt die bisherige Miete 4,48 €/qm, verlangt werden 5,38 €/qm, wobei der Oberwert des einschlägigen Mietspiegelfelds bei 4,34 €/qm, liegt. Eine Mieterhöhung wäre mithin ausgeschlossen.
Die Praxis der HOWOGE stellt auch einen Verstoß gegen die Beschlusslage der Aufsichtsräte der städtischen Wohnungsbaugesellschaften dar, wonach Mieterhöhungen ausschließlich mit dem Mietspiegel zu begründen sind.
In einem Schreiben vom 6. März 2002 hat der Berliner Mieterverein e.V. die HOWOGE zur Korrektur aufgefordert. Eine substanzielle Stellungnahme ist bislang nicht erfolgt.
Der Berliner Mieterverein e.V. hat sich auch an den Senator für Stadtentwicklung mit der Bitte um Intervention gewandt.
09.07.2014