Pressemitteilung Nr. 10/02
Zu den Plänen des Finanzsenators, die Anschlussförderung für 25.000 Sozialwohnungen der Jahrgänge 1987-89 zu verweigern, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V., Hartmann Vetter:
Die Sanierung des Landeshaushaltes darf nicht einseitig zu Lasten der Mieter gehen. Die Investoren haben ihren Anteil neben der öffentlichen Hand zu leisten. Der Senat kann sich nicht schlagartig aus einer verfehlten Wohnungsbauförderung zurückziehen. Eine Anschlussförderung ist vorerst zu leisten. Über die Vorschläge der Opposition, die Wohnungsbaugesellschaften in eine kontrollierte Insolvenz mit anschließender Ersteigerung durch eine senatseigene Auffanggesellschaft zu treiben, ist eine ernsthafte Diskussion aller Beteiligten zu führen.
Wenn eine Anschlussförderung nicht gewährt wird, könnte mietpreisrechtlich die sog. Kostenmiete verlangt werden. Diese beträgt je nach Jahrgang zwischen 23,45 und 31,56 DM. Es versteht sich von selbst, dass diese Mieten nicht gezahlt werden (können). Aber auch Mieterhöhungen von nur 2 oder 3 Euro übersteigen die Zahlungsfähigkeit der Mieter und würden zu einem Exodus führen mit den bekannten Folgen des Leerstands und der Verwahrlosung, deren Beseitigung die öffentliche Hand wiederum Milliarden kosten würde. Die mittel- und langfristigen Folgen einer Haushaltskonsolidierung hat auch ein Finanzsenator zu berücksichtigen.
09.07.2014