Pressemitteilung Nr. 13/02
Der Berliner Mieterverein e.V. begrüßt im Grundsatz den Ausstieg aus einem widersinnigen Fördersystem, dessen „Ende“ – so dessen Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter – „wir schon vor 20 Jahren gefordert haben, weil es weder sozial- noch finanzpolitisch sinnvoll war“.
Es ist richtig, dass nunmehr nicht mehr Eigentümer mit überhöhten so genannten Kostenmieten (die Kostenmiete enthält zum großen Teil keine echten Kosten wie Abschreibung etc.) gefördert werden, sondern mit Härtefallregelungen die Förderung unmittelbar den Mietern zugute kommen soll. Es kommt allerdings auf die Ausgestaltung der Härtefallreglungen an, ob der Ausstieg nicht nur fiskalisch, sondern auch sozial- und stadtentwicklungspolitisch vertretbar ist. Bei den unbedingt notwendigen Einzelfallprüfungen und Härtefallregelungen darf es nicht zu Brachiallösungen kommen, die einigen Problemquartieren den Todesstoß versetzen würden. Dort, wo Sozialmieten schon bisher keine sozialen Mieten mehr waren, müssen auch Anpassungen nach unten möglich sein.“
So habe es im Westteil Berlins – etwa im Neuköllner Norden –laut Vetter schon in der Vergangenheit Sozialmieten gegeben, die trotz Förderung oberhalb der am Markt durchsetzbaren freifinanzierten Vergleichsmieten lagen. Bei Freigabe der Mieten müsse es hier zu Anpassungen nach unten kommen. Die Orientierung an den Mietspiegelmieten darf nur wirklich vergleichbare Wohnungen miteinander vergleichen.
09.07.2014