Pressemitteilung Nr. 3/03
Als ausgesprochen problematisch bezeichnete der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. (BMV), Hartmann Vetter, den Beschluss des Senats von Berlin, radikal auf Anschlussförderung zu verzichten, ohne zugleich eine konkrete Härtfallregelung zu be-schließen. Damit würden zusätzliche Unsicherheiten für die betroffenen Mieter erzeugt, die ohnehin um ihre Wohnung fürchteten. Vetter forderte unverzüglich Härtefallregelungen zu beschließen, die ihren Namen verdienten und nicht nur Alibifunktion hätten.
Die vom Finanzsenator angekündigten Hilfen bezeichnete Vetter als zu unkonkret und unvollständig. So fehle zum Beispiel jede Aussage zu den Fällen, in denen nicht nur die so genannte Vergleichsmiete gefordert wird, sondern die rechtlich zulässige Kostenmiete. „Ziel jeder Härtefallregelung muss sein, dass die Mieter möglichst in ihren Wohnungen wohnen bleiben können, da sie in dem Umfeld verwurzelt sind und vielfach selbst in die Wohnungen investiert haben, was bei einem erzwungenen Auszug verloren ist“, so Vetter.
09.07.2014