Pressemitteilung Nr. 4/03
Als unzureichend bezeichnete der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. (BMV), Hartmann Vetter, die heute vom Senat von Berlin beschlossene Härteregelung. Ohne jeden Schutz blieben die Mieter, bei denen die Mietsteigerung nicht auf die Vergleichsmiete beschränkt, sondern die um das doppelt bis dreifach höhere Kostenmiete verlangt würde. Diesen bliebe nur die Kündigung innerhalb von zwei Wochen, um der Kostenmiete zu entgehen. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf, so Vetter.
Die vom Senat beschlossenen Hilfen sehen eine auf fünf Jahre beschränkte 90%-Förderung der Differenz zwischen der bisherigen Miete und der Vergleichsmiete vor. Diesen Anspruch haben aber nur Mieter, deren Einkommen innerhalb der Grenzen des Sozialen Wohnungsbau liegen. Die Grenze für einen Einpersonenhaushalt beträgt 12.000 Euro, die für einen Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro und für jede weitere Person zusätzlich 4.100 Euro.
Weiter ist eine pauschale Umzugshilfe je nach Haushaltsgröße zwischen 1.500 und 3.500 Euro vorgesehen.
09.07.2014