Pressemitteilung Nr. 07/03
Als politische Tragödie bewertete der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. (BMV), Hartmann Vetter, die Tatsache, dass ausgerechnet der erste qualifizierte Mietspiegel für Berlin ein Vermieter-Mietspiegel ist. Die Umstellung von der 2/3- (West) bzw. 3/4-Spanne (Ost) auf eine 4/5-Spanne hatten die Vermieterverbände gefordert. Der Stadtentwicklungssenator hat diese Forderung erfüllt. Damit gilt jetzt in Berlin ein Vermieter-Mietspiegel, der ungerechtfertigte zusätzliche Mieterhöhungsspielräume eröffnet.
Die Berliner Mieterorganisationen (Berliner Mieterverein e.V. – Landesverband Berlin im Deutschen Mieterbund, Berliner Mietergemeinschaft e.V. und Mieterschutzbund Berlin e.V.) hatten sich geschlossen der Vermieterposition, eine Spannenausweitung vorzunehmen, widersetzt und tragen den Mietspiegel nicht mit. Damit gibt es keinen von den Verbänden anerkannten Mietspiegel. Die rechtliche Qualität des Mietspiegels wird davon allerdings nicht berührt, da das Gesetz ausdrücklich eine alleinige Anerkennung durch den Senat ermöglicht.
Die Ausweitung der Spanne auf 4/5 führt im Verhältnis zur bisherigen 2/3-Spanne zu zusätzlichen Mieterhöhungsspielräumen von teilweise bis zu 14,33 % bzw. 0,93 Euro/qm (West) und 27,02 % bzw. 1,37 Euro/qm (Ost).
Der Berliner Mietspiegel ist ein Tabellenmietspiegel, in dem die Mietwerte nach Baualter, Ausstattung, Größe und Lage zusammengefasst werden. In jedem Mietspiegelfeld gibt es drei Werte: den unteren bzw. oberen Wert der Spanne und den Mittelwert. Bislang wurde jeweils das obere und untere Sechstel der Mietwerte als nicht ortsüblich ausgesondert. Jetzt werden nur noch 1/10 als nicht ortsüblich abgeschnitten. Damit erhöht sich der Mieterhöhungsspielraum erheblich.
09.07.2014