Pressemitteilung Nr. 15/03
Mieter, die im Rahmen von Betriebskosten Straßenreinigungsgebühren gezahlt haben, bekommen in den nächsten Monaten Rückerstattungen wegen überhöhter Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 1999 bis 2002 zurück. Es ist mit Rückerstattungsbeträgen in Höhe von 5 bis 12,50 € pro Wohnung und Jahr zu rechnen, so dass insgesamt maximal bis 50 € je Mietverhältnis zu erwarten sind.
Die Höhe des individuellen Rückerstattungsbetrages hängt davon ab, wie das Verhältnis von Wohnfläche zu Grundstück ist: Je größer das Grundstück und je geringer die Wohnfläche, desto größer ist der Erstattungsbetrag und umgekehrt: Je kleiner das Grundstück und je größer die Wohnfläche, desto kleiner ist die Rückerstattung.
Der Berliner Mieterverein empfiehlt ein vereinfachtes Berechnungsverfahren, was rechtlich unbedenklich ist und den Verwaltungsaufwand angesichts der zu erteilenden Gutschriften verhältnismäßig gering sein lässt.
Die BSR erteilt den Grundstückseigentümern Sondergutschriften, die nach einzelnen Quartalen bzw. Jahren pro Grundstück aufgeschlüsselt werden. Der Eigentümer hat diesen Gutschriftbetrag durch die gesamte Wohnfläche des Grundstücks zu dividieren und sie mit der Größe der Wohnung zu multiplizieren. Der so ermittelte Gesamtbetrag ist durch 48 Monate zu dividieren, so dass der Erstattungsbetrag pro Monat feststeht.
Wenn in den Jahren 1999 bis 2002 kein Mieterwechsel erfolgt ist, so steht der gesamte Betrag dem Mieter zu. Ist es zu einem Mieterwechsel gekommen, so wird anteilig nach Monaten der Betrag dem jeweiligen Mieter gutzuschreiben sein.
Sollte der Mieter nicht mehr in der Wohnung wohnen und nicht mehr erreichbar sein, so ist der Vermieter nach Auffassung der Verbände nicht gehalten, aufwändige Ermittlungen anzustellen. Der insoweit nicht rückerstattungsfähige Rest sollte vom Vermieter für Investitionen in Projekte verwendet werden, die der gesamten Mieterschaft zugute kommen, z.B. Hoffeste, Hofgestaltung oder Ähnliches.
09.07.2014