Pressemitteilung Nr. 4/04
Den Berliner Mieterverein e.V. erreicht derzeit eine Flut von Anfragen verunsicherter WBM-Mieter. Ca. 50.000 Mietern im Bestand der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) (WBM, WBMI, WBF und Bewoge) werden mietvertragsändernde Vereinbarungen angeboten, in denen dem Austausch des derzeitigen Vermieters gegen die IHZ-GmbH zugestimmt werden soll. Die IHZ-GmbH, die auch Pächterin der Grundstücke ist, will so die Vermieterstellung erlangen. Grundbuchlich eingetragene Eigentümerin der betreffenden Grundstücke bleibt aber die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft.
In einem Sonderfall ist an eine JALEA GmbH & Co. KG verkauft und an die WBM geleast worden, die an die IHZ weiterverpachtet. Auch hier wird von den Mietern die Zustimmung zu einer Vertragsänderung verlangt.
Der Berliner Mieterverein e.V. gibt dazu folgende Stellungnahme ab:
1. Es gibt für die Mieter keinen Rechtsgrund, einer derartigen Vertragsänderung zuzustimmen.
2. Unterschreibt der Mieter die angebotene Vereinbarung nicht, hat dies für ihn keine rechtlichen Nachteile. Alles bleibt beim alten, die IHZ-GmbH wird dann lediglich als Verwalter tätig.
3. Hat der Mieter die Vereinbarung bereits unterschrieben bzw. wünscht er den Abschluss aus eigenem Antrieb, so sind seine Rechte nach derzeitiger Rechtsansicht gem. § 565 BGB (gewerbliche Weitervermietung) gleichwohl gewahrt.
02.01.2014