Pressemitteilung Nr. 6/04
Ist die Wohnung tatsächlich um mehr als 10 Prozent kleiner als vereinbart, so kann die Miete entsprechend gemindert und zuviel gezahlte Miete bis zu drei Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Das entschied nach Mitteilung des Berliner Mieterverein e.V. der Bundesgerichtshof, VIII ZR 133/03 vom 24.3.04. Die Rückforderungen können dabei leicht in die Tausende gehen. Es lohnt sich also nachzumessen. Mitglieder des Berliner Mieterverein können kostengünstig (ab 80 Euro) Architekten mit einem Wohnflächenaufmaß beauftragen. Stellt sich dabei eine Flächenabweichung von mehr als 10 Prozent heraus, so macht der Berliner Mieterverein für seine Mitglieder den Rückzahlungsanspruch auch gleich geltend. Damit amortisiert sich der Mitgliedsbeitrag für viele Jahre.
Dies ist eines von vielen Beispielen, warum sich die Mitgliedschaft in Berlins größter und leistungsstärkster Mieterorganisation lohnt, betont Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter.
Das Urteil im Wortlaut: www.bundesgerichtshof.de.
06.05.2018