Pressemitteilung Nr. 20/04
Eine rechtlich klare Absicherung der Wohnraumversorgung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger fordert der Berliner Mieterverein e.V. im Zuge von Hartz IV. „Statt zu beschwichtigen, sollten Politiker sich den Problemen stellen und die Praxis durch entsprechende Verordnungen sozial verträglich gestalten“, fordert der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. Hartmann Vetter. Wenn die derzeitige Gesetzeslage für Sozialhilfeempfänger in Berlin übernommen werde, so Vetter, so könne es zu sozialen Verwerfungen kommen, deren Folgekosten unter Umständen ein Mehrfaches der Einsparungen ausmache.
Wirtschaftsminister Clement (SPD), Wirtschaftssenator Wolf (PDS) und SPD-Vorsitzender Michael Müller hatten dem Berliner Mieterverein e.V. Unwissenheit und Panikmache vorgeworfen. Zu so genannten Zwangsumzügen werde es nicht kommen.
Nach der derzeitigen Gesetzeslage für Sozialhilfeempfänger in Berlin gelten durchschnittlich 4,20 bis 4,65 Euro pro qm und Monat netto kalt angemessen. Wenn diese Beträge überschritten werden, muss entweder umgezogen oder die Miete aus eigener Tasche bezahlt werden, was aus dem Arbeitslosengeld II in Höhe von 345 Euro (West) bzw. 331 Euro (Ost) unmöglich sein dürfte. Wenn diese Regelung für das Arbeitslosengeld II übernommen wird, wird es zu so genannten Zwangsumzügen kommen müssen, da bereits jetzt schon vielfach auch die Mieten für Sozialwohnungen über diesen Beträgen liegen.
09.07.2014