Pressemitteilung Nr. 24/04
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem nicht anfechtbaren Beschluss vom 19.7.04 (BVerwG 4 C 9.04) die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) zugelassen. Die Frage, ob sanierungsrechtliche Genehmigungen mit Mietobergrenzen verknüpft werden dürfen, habe grundsätzliche Bedeutung. Das OVG (OVG 2 B 18.02) hatte dies verneint und die Revision nicht zugelassen.
Das OVG hatte am 30. Januar 2004 pauschale Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten für unzulässig erklärt. Die Bezirke dürften die Eigentümer durch solche Mietbeschränkungen nicht daran hindern, die zivilrechtlich zulässigen Mieterhöhungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V., Hartmann Vetter, begrüßt den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, da nunmehr die Chance bestehe, dass Mietobergrenzen doch noch als Steuerungsinstrument der Stadterneuerung von den Bezirken zum Schutz der angestammten Wohnbevölkerung angewendet werden können.
09.07.2014