Pressemitteilung Nr. 17/05
Mieter von frei-finanzierten Wohnungen können nicht direkt zur Kasse gebeten werden, wenn die Vermieter mit Beiträgen für den Straßenausbau nach dem geplanten Straßenausbaubeitragsgesetz belastet werden. Dies stellt der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. Hartmann Vetter klar. Es gebe, so Vetter, keine Rechtsgrundlage für diesen Typ von Wohnungen, die dieses ermögliche.
Lediglich bei Sozialwohnungen könnten diese Kosten im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung weitergegeben werden. Dies dürfte selten der Fall sein, da diese Wohnungen an nicht betroffenen Strassen liegen. Wenn davon gesprochen wird, dass mittel- bzw. langfristig die Vermieter die Kosten auf die Mieter abwälzen werden, so sei dies anders zu verstehen: Vermieter werden versuchen, maximale Mieten, die der Markt hergibt zu erzielen. Dabei können natürlich auch die Beiträge für den Straßenausbau eine Rolle spielen. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt aber allein von der Situation auf dem Wohnungsmarkt ab. Vetter warnt vor einer Stimmungsmache mit falschen Informationen gegen das Straßenausbaubeitragsgesetz, das in allen Bundesländern bereits seit Jahrzehnten gilt.
09.07.2014