Pressemitteilung Nr. 13/10
Zur heutigen Ankündigung einer Gesetzesinitiative für ein Berliner Wohnraumfördergesetz von Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer heißt es beim Berliner Mieterverein:
„Endlich ist der Berliner Senat bereit, unser seit geraumer Zeit vorgeschlagenes Gesetz zur Ablösung der Kostenmiete im Sozialen Wohnungsbau in die Wege zu leiten“, erklärte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Für zukünftige Mietsteigerungen könnten damit auch im Sozialen Wohnungsbau die Kappungsgrenzen des ortsüblichen Vergleichsmietenssystems wirken. „Zur Vermeidung weiterer sozialer Verwerfungen, wie wir sie jetzt durch drastische Mietsteigerungen in zahlreichen Objekten des Sozialen Wohnungsbaus erleben müssen, hätte der Berliner Senat seit 4 Jahren tätig werden können“, kritisierte Wild.
Unabdingbarer Bestandteil des neuen Gesetzes muss die Einbeziehung der Sozialwohnungen ohne Anschlussförderung sein. Gerade für diese Wohnungen ist die Kappung unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. ein Mietenstopp von zentraler Bedeutung, weil anderenfalls die Verdrängung der einkommensschwächeren Haushalte aus diesen Wohnungen voranschreitet.
„Wir schlagen dem Senat außerdem vor, die angekündigte Richtsatzmiete regional zu differenzieren. In Bezirken mit hohem Anteil einkommensschwacher Haushalte sollte dieser Oberwert 15 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wir halten diese Differenzierung für angemessen, weil der Mietspiegel als Darstellungsmittel der ortsüblichen Vergleichmiete keinen räumlich-sozialen Bezug in Berlin hergibt“, so Wild.
01.01.2014