Pressemitteilung Nr. 20/10
„Angesichts der rigiden Pläne der Bundesregierung wird es höchste Zeit, dass sich der Berliner Senat zum Schutz der Mieter in der Mieterstadt Berlin bekennt“ erklärt der Stellvertretende Geschäftsführer des Berliner Mieterverein (BMV), Michael Roggenbrodt.
Es entspricht einer langjährigen Forderung des BMV, die Schutzvorschrift des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz vor Mietpreisüberhöhungen auch in von besonderem Nachfragedruck betroffenen Stadtteilen zur Anwendung zu bringen, selbst wenn in anderen Teilen der Stadt der Wohnungsteilmarkt vergleichsweise entspannt sein mag. Darüber hinaus fordert der BMV eine zivilrechtliche Begrenzung der Neuvertragsmieten bei maximal 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Die Absenkung der gesetzlichen Kappungsgrenze für Mieterhöhungen gemäß § 558 BGB von derzeit 20 Prozent innerhalb von drei Jahren auf künftig 15 Prozent innerhalb von vier Jahren ist ein wichtiges Signal zur Entlastung der Mieter. So wird einerseits der Mietenanstieg gemildert, ohne dass dem Vermieter andererseits die auskömmliche Rendite bestritten wird.
Derzeit spiegelt die ortsübliche Vergleichsmiete keineswegs den Berliner Mietenmarkt wider, da hier nur die Mietänderungen der letzten 4 Jahre und die Neuvertragsmieten berücksichtigt werden. Daher fordert der BMV die Berücksichtigung aller Mieten.
In Berlin wird der energetische Zustand des Hauses bei der ortsüblichen Vergleichsmiete bereits berücksichtigt (ökologischer Mietspiegel). Diese Regelung soll gesetzlich verankert werden.
Die Umlage der Investitionskosten von Modernisierungen nach § 559 BGB stellt einen Bruch des Vergleichsmietensystems dar, da sich die Miete im freifinanzierten Wohnungsbau gerade nicht an Investitionskosten sondern an der Ortsüblichkeit auszurichten hat. Wenn die notwendige Konsequenz der Abschaffung von Modernisierungsumlagen nicht erreicht werden kann, so stellt die Herabsetzung des umlagefähigen Kostenanteils von derzeit 11 Prozent auf 9 Prozent der Investitionskosten einen Schritt in die richtige Richtung dar.
Wenn der Energiebedarfsausweis Bestandteil neuer Mietverträge werden soll, ist nicht einzusehen, weshalb er den bereits im Hause wohnenden Mietern nicht ebenso zugänglich gemacht wird.
Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung führt bisher regelmäßig zu erheblichen Heizkostensteigerungen für die Mieter. Nur ausnahmsweise wird dabei durch Energieeinsparungen eine Warmmietenneutralität erreicht. Der BMV begrüßt ausdrücklich das vom Senat favorisierte gesetzliche Zustimmungsrecht. Eine praktische Wirkung wird allerdings nur dann zu erwarten sein, wenn der Vermieter verpflichtet ist, die Auswirkungen auf die Heizkosten transparent zu gestalten und damit dem Mieter eine Entscheidung erst zu ermöglichen.
So begrüßenswert die Initiative des Senats auf Bundesebene ist, so bleibt auch im eigenen Hause noch einiges zu tun. Durch das Auslaufen der Schutzregelung zum 31.8.2011 für Mieter in verkauften Wohnungen besteht dringender Handlungsbedarf. Immer mehr Mietwohnungen werden in Eigentum umgewandelt, deshalb brauchen wir in Berlin eine dauerhafte Kündigungsschutzklauselverordnung für alle gefährdeten Gebiete.
Der Berliner Mieterverein steht für rund 120.000 Mieterhaushalte.
28.05.2018