Pressemitteilung Nr. 7/11
„Es ist höchste Eisenbahn für die Verlängerung und Verbesserung der Kündigungssperrfrist-Verordnung„, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, anlässlich der heutigen Sitzung des Bauausschusses im Abgeordnetenhaus. „Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bedeutet für Mieter das höchste Risiko des Wohnungsverlustes“, so Wild. „Wir fordern deshalb den Berliner Senat auf, die am 31. August 2011 auslaufende Kündigungssperrfristverordnung umgehend zu verlängern, auf 10 Jahre zu erhöhen und den Kreis der zu schützenden Mieter deutlich auszuweiten“.
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hat seit 2007 wieder deutlich zugenommen. Von 2004 bis 2009 wurden mehr als 30.000 Wohnungen umgewandelt. In Berlin dürfte es damit nach einer Schätzung des Berliner Mietervereins mehr als 300.000 in Eigentum umgewandelte Wohnungen geben, in etwa 16 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes. Einem besonderen Risiko sind die Mieter unmittelbar nach der Umwandlung ausgesetzt. Der Bundes-Gesetzgeber hat in § 577 a Abs. 2 BGB den Ländern die Ermächtigung erteilt, in den Gemeinden oder Teilen der Gemeinden statt der üblichen drei Jahre nach der ersten Veräußerung im Anschluss an die Umwandlung eine Sperrfrist für Kündigungen wegen Eigenbedarfs und Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung von bis zu zehn Jahren festzusetzen. Berlin hat im Jahre 2004 davon Gebrauch gemacht und eine siebenjährige Sperrfrist für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg festgelegt, die jetzt ausläuft. Der Anstieg von Umwandlungen und Angebotsmieten erfordert die Ausweitung der Sperrfrist-Verordnung. „Wir schlagen dem Berliner Senat zusätzlich vor, für Milieuschutzgebiete eine grundsätzliche Umwandlungssperre zu erlassen, wie es die Hansestadt Hamburg gemäß einer baurechtlichen Bestimmung bereits praktiziert“, so Wild.
03.03.2018