Pressemitteilung Nr. 9/13
Das Landessozialgericht hat heute die Rechtsverordnung des Senats (Wohnaufwendungsverordnung – WAV – vom 3.4.2012) für die Wohnkostenübernahme von ALG-II-Empfängern für unwirksam erklärt. „Damit haben wir schwarz auf weiß, was der Berliner Mieterverein bereits im vergangenen Jahr kritisierte: Die Richtsätze in der Verordnung sind nicht geeignet, eine angemessene Wohnraumversorgung für einkommensschwache Haushalte zu gewährleisten, insbesondere der Bezug auf Pauschalwerte bei den Heizkosten verstößt gegen geltendes Recht“, kommentiert der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins Reiner Wild die Entscheidung.
Einkommensschwache Haushalte stehen wegen der steigenden Mieten unter großem Druck und finden kaum mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt. Wild sieht den Senat in der Pflicht: „Der Senat muss nun schleunigst handeln und endlich eine neue Verordnung erlassen mit höheren Richtsätzen, die auch die Heizkosten gebührend berücksichtigt.“
04.01.2017