Pressemitteilung Nr. 13/13
Der Berliner Mieterverein begrüßt, dass der Berliner Senat mit einer Verordnung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen gemäß einer Ermächtigung aus dem neuen Mietrechtsänderungsgesetz von 20 % auf 15 % in drei Jahren senken wird. „Das kann aber nur ein erster Schritt zur Verbesserung des Mieterschutzes sein“, erklärte Mietervereinsgeschäftsführer Reiner Wild. „Der Senat muss sich auf Bundesebene verstärkt für eine Kappung der Miethöhe bei Wiedervermietung und eine Senkung der Mietsteigerung bei Modernisierung einsetzen.“
Neuvertragsmieten und Modernisierungsumlagen sind die Preistreiber für das steigende Mietniveau. Werden sie nicht begrenzt, lässt sich auch der vom Senat erhoffte mietpreisdämpfende Effekt durch Neubau nicht verwirklichen, denn frei werdende Wohnungen werden einfach teuer weitervermietet.
Das nunmehr beschlossene Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum hat der Berliner Mieterverein schon lange gefordert. Die angespannte Wohnraumsituation Berlins erfordert den Schutz und Erhalt vorhanden Wohnraums. Der Berliner Mieterverein appelliert daher dringend an den Senat, nun auch schnellstmöglich eine stadtweite Anwendung des Zweckentfremdungsverbotes zu erklären und dieses nicht nur auf einzelne Bezirke zu beschränken. „Denn jeden Tag geht wertvoller Wohnraum durch anderweitige Nutzung verloren“, so Wild. „Bei einer wachsenden Nachfrage muss jede Einschränkung des vorhandenen Angebots verhindert werden. Denn letztendlich forciert dies weiteren Mietenanstieg. Da verbietet es sich, länger tatenlos zuzusehen oder nur halbherzig zu handeln“.
09.04.2016