Pressemitteilung Nr. 30/13
Zu der heute im Senat beschlossenen Verlängerung der Vorgaben für den Bezug von Wohnberechtigungsscheinen erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), Reiner Wild:
Mit der Fortführung der Einkommensregelungen wird dem kranken Sozialen Wohnungsbau ein Bypass gelegt. Rund 1.066.000 Berliner Haushalte (57 Prozent aller Haushalte) könnten demnach einen Wohnberechtigungsschein erhalten und sich auf eine freie Sozialwohnung bewerben. Da Berlin jedoch nur noch über 150.000 Sozialwohnungen verfügt, von denen im Jahr kaum mehr als 10.000 frei sind, werden in diesem Konkurrenzkampf weit überwiegend die Haushalte mit mittleren Einkommen zum Zuge kommen. Solange der Berliner Senat keine Angebote für das unterste Einkommensdrittel hat, halten wir die Zugangsbedingungen für unsozial.
Der Senat rühmt die die Bundeseinkommensgrenzen um 40 Prozent überschreitenden Berliner Zugangsbedingungen als Wohltat für mittlere Einkommensschichten. Wir sehen darin jedoch wegen der hohen Mieten im Berliner Sozialen Wohnungsbau eine simple Notwendigkeit. Nach wie vor müssen große Teile der Mieter in Sozialwohnungen höhere Mieten zahlen als die durchschnittliche Miete in freifinanzierten Wohnungen.
Der Berliner Mieterverein schlägt vor, wegen des geringen Angebots an freien Sozialwohnungen die Einkommensgrenzen auf mindestens 120 Prozent der Bundeswerte zu senken. Damit aber der Soziale Wohnungsbau für diese Haushalte auch bezahlbar wird, muss dringend ein neues Mietensystem, die Richtsatzmiete, eingeführt werden. Dazu soll das Wohnraumgesetz geändert werden. Der BMV kritisiert, dass der Senat die Ergebnisse der Evaluierung des Wohnraumgesetzes über Monate geheim gehalten hat. Erst am Mittwoch, den 4.12.13 sollen sie teilweise anlässlich einer Anhörung im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses vorgestellt werden.
30.12.2013