Pressemitteilung Nr. 6/14
Der heute von der städtischen Gesobau und Pankows Stadtrat für Stadtentwicklung, Jens-Holger Kirchner vorgestellte Rahmenvertrag zur sozialverträglichen Modernisierung in Pankow, an dessen Erstellung auch der Pankower Mieterprotest, der Berliner Mieterverein e.V. und diverse engagierte Pankower Bezirksverordnete beteiligt waren, stellt eine gute Ausgangsbasis für eine berlinweite Anwendung von Modernisierungsvereinbarungen dar, erklärte Mietervereinsgeschäftsführer Reiner Wild. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie die Gesetzgebung haben die Wahrnehmung von Mieterrechten bei Modernisierung zunehmend eingeschränkt. Daher können Modernisierungsvereinbarungen der Verdrängung entgegenwirken. Dass eine derartige Modernisierungsvereinbarung bei der städtischen Gesobau jedoch nur durch den Druck der Bezirkspolitik über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag und den Protest der Mieter zustande gekommen ist, zeigt allerdings, dass städtische Wohnungsunternehmen nicht automatisch von sich aus ihren sozialen Versorgungsauftrag wahrnehmen.
Besonders begrüßt der Mieterverein eine Härtefallregelung, die eine Kappung der Bruttowarmmietensteigerung bei 30% des Haushaltsnettoeinkommens vorsieht. Unverständlich bleibt dabei jedoch, wieso Gesobau und Senat bei der Anwendungsvoraussetzung dieser Kappung die Altbauwohnungsgrößen nicht berücksichtigen. Als wenig effektiv erweist sich noch die Kappung der Mieten über die rechnerische Ermittlung eingesparter Heizkosten für die Mieter, die nicht unter die Härtefallregelung fallen. Diese Regelung hatten Senat und städtische Wohnungsunternehmen im Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten festgelegt. Weil die rechnerische Einsparung aber regelmäßig erheblich über den tatsächlich vom Mieter einzusparenden Heizkosten liegt, kommt es aus Mietersicht zu nicht vertretbaren Mietsteigerungen.
02.01.2018