Pressemitteilung Nr. 21/2015
„Die heute vom Senat beschlossene Neufassung der AV Wohnen entlastet die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung von den steigenden Mieten nur ungenügend“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Fast ein Viertel aller Bedarfsgemeinschaften zahlte schon im Jahr 2014 eine Miete über den Richtwerten, und das, obwohl die Wohnungssituation der Arbeitslosen und Grundsicherungsempfänger hinsichtlich Standard und Wohnfläche deutlich schlechter ist als die der restlichen Mieter, wie der Berliner Mieterverein bereits im Jahre 2012 in einer von ihm beauftragten Studie des Forschungsinstituts TOPOS feststellen konnte.
„Die in den Richtwerten zugrunde gelegten Nettokaltmieten sind zu niedrig, weil der Senat ausschließlich die einfache Wohnlage des Mietspiegels berücksichtigt und offenbar nur Richtwerte unterhalb des Mittelwertes für angemessen betrachtet“, beklagte sich Wild. „Es ist unzumutbar, dass Arbeitslose und Rentner gezwungen werden, aus dem ohnehin schon knappen Regelsatz auch noch die Miete mitzufinanzieren“, so Wild.
Zudem haben Empfänger von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung praktisch keine Chance, eine neue Wohnung zu finden, denn die Angebotsmieten liegen oft 20 bis 30 Prozent über den Richtwerten, trotz Mietpreisbremse. Der Mieterverein hatte daher einen Wiedervermietungszuschlag vorgeschlagen. Zudem solle bei energetischer Sanierung ein sogenannter Klimabonus eingeführt werden, denn diesen Maßnahmen können Mieter in der Regel nicht mit finanzieller Härte widersprechen. „Der Senat ist offenbar nicht zu einer wirklichen Reform bereit“, bemängelt Wild.
Positiv bewertet der Berliner Mieterverein die zugelassene Überschreitung der Richtwerte bei Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus, die angesichts der Mietentwicklung in diesem Segment dringend geboten ist.
Infos zur AV Wohnen:
BMV-Info 136 – Hinweise zur Wohnung bei Arbeitslosengeld II (ALG II)
25.01.2016