Pressemitteilung Nr. 24/2015
„Die Bewertungen des Maklerverbandes IVD Berlin-Brandenburg über die Wirkung der Mietpreisbremse sind falsch. Der IVD-Marktmietspiegel ist für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete unbrauchbar“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Der Maklerverband sieht bei seiner Analyse von 1.000 Mietdaten den größten Teil der Angebotsmieten unterhalb der Mietpreisbremse und vermutet gar eine Art Sog durch die Mietpreisbremse, so dass bisher niedrigere Mietforderungen bei Neuvermietung an die Miethöhe der Mietpreisbremse angepasst werden könnten. „Das ist blanker Unsinn und soll nur dazu dienen, die Mietpreisbremse zu diskreditieren“, so Wild. „Mit einer deutschlandweit einmaligen Untersuchung, durchgeführt von Regiokontext, hatten wir Anfang des Jahres nachgewiesen, dass 75 Prozent aller Angebotsmieten der größten deutschen Internetplattform (Immobilienscout24) im Jahre 2013 die Mietpreisbremse überschritten hätten“.
Ursache für die unbrauchbare Interpretation des Maklerverbandes ist eine fehlerhafte Begriffsbestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Maklerverband geht vom Oberwert des Mietspiegels aus und berechnet von diesem die um 10 Prozent erhöhte Kappungsgrenze der Mietpreisbremse. Der Verband begründet dies damit, dass der Oberwert in der Rechtsprechung bisher als unstrittig galt. Hier liegt ein „grober Schnitzer“ vor. Denn der Verband verwechselt die formelle Begründung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen mit der materiellen Seite der ortsüblichen Vergleichsmiete, auf die es hier allein ankommt. Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete liegt laut Berliner Mietspiegel 2015 bei 5,84 Euro pro qm nettokalt im Monat (Mittelwert) und nicht bei 7,01 Euro pro qm monatlich (Spannenoberwert). Damit liegt die Mietpreisbremse bei durchschnittlich 6,24 Euro pro qm monatlich nettokalt gemäß Mietspiegel 2015. Im Mai 2015 betrug die durchschnittliche Angebotsmiete laut Immobilienscout24 8,53 Euro pro qm im Monat nettokalt. Das sind 33 Prozent mehr als der Durchschnittswert der Mietpreisbremse gemäß Berliner Mietspiegel. „Selbst wenn man berücksichtigt, dass rund ein Drittel der übersteigenden Angebotsmieten wegen der vielfältigen Ausnahmeregelungen im Gesetz der Mietpreisbremse rechtens sind, müssen wir zu einer komplett anderen Bewertung kommen“, so Wild. „Die Mietpreisbremse wird offenkundig weitgehend missachtet. Mieter sind daher bei Vertragsabschluss gut beraten, den geforderten Mietpreis prüfen. Der Mieterverein bietet dazu kostenfrei für alle Mieter der Stadt eine Hilfestellung an“.
Näheres unter:
BMV-Pressemitteilung: Jetzt erst recht – Chancen der Mietpreisbremse wahren!
Aktion Mietpreisüberprüfung des Berliner Mietervereins
27.08.2023