Pressemitteilung Nr. 27/2015
„In vielen Punkten der Einigung sehen wir ein gutes Verhandlungsergebnis zwischen dem Staatssekretär Lüdtke Daldrup, der SPD-Fraktion und den Initiatoren des Volksbegehrens“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Einige Ergebnisse wären schon früher erzielbar gewesen, wenn der Senat die Kritik des Berliner Mietervereins am Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten aufgenommen hätte.“
Mit der Einigung sind allerdings die Probleme im Sozialen Wohnungsbau noch nicht behoben. Aus ordnungspolitischen Gründen halten wir eine Beteiligung der Eigentümer an einem sozialen Mietenkonzept für erforderlich. Die Miete im Sozialen Wohnungsbau soll weiterhin als Richtsatzmiete eine generelle Kappung beinhalten: Eine reine Subjektförderung lehnt der Berliner Mieterverein ab. „Wir fordern daher das Abgeordnetenhaus auf, die gesetzliche Neufassung der Mieten im Sozialen Wohnungsbau einzubeziehen, das Wohnraumgesetz zu ändern und die Mietengerechtigkeit zu stärken“, so Wild. Eine generelle Kappung der Nettokaltmieten halten wir für zu kurz gegriffen. „Unserer Einschätzung nach muss der Bezug bei der Bruttokaltmiete liegen, denn die Mieter können die meisten kalten Betriebskosten nicht beeinflussen. Zudem empfehlen wir eine differenzierte Kappung. Bei Haushalten innerhalb der Bundesgrenzen des WBS sollte eine Mietenkappung erfolgen, wenn die Bruttokaltmiete mehr als 20 % des Haushaltsnettoeinkommens ausmacht“, so Wild.
19.08.2015