Pressemitteilung 37/2015
„Unbestritten kommt den städtischen Wohnungsunternehmen eine wesentliche Rolle für eine soziale Wohnraumversorgung in Berlin zu“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, anlässlich der Vorstellung des Jahresberichtes 2014 des Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten. „Deshalb begrüßen wir auch, dass der Berliner Senat als Eigentümer vorsieht, den Bestand der städtischen Wohnungsunternehmen wieder auf 400.000 Wohnungen anwachsen zu lassen.“ Ein allerdings teurer Kurswechsel, denn der Senat hat in den vergangenen Jahren aus eigenem Antrieb die städtischen Wohnungsunternehmen Gehag und GSW verkauft sowie zahlreiche Wohnanlagen durch andere städtische Wohnungsunternehmen veräußern lassen.
Mit dem Jahresbericht 2014 das Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten als große Erfolgsnummer verkaufen zu wollen, ist nach Auffassung des Berliner Mietervereins jedoch „mutig“. Denn immerhin sah sich der Senat gezwungen, auf Druck der Mieteninitiative für ein Volksbegehren ein Wohnraumversorgungsgesetz vorzulegen. Noch im November wird daher das Abgeordnetenhaus verbesserte Anforderungen an städtische Wohnungsunternehmen in rechtsverbindliche Formen bringen.
So hatten im bisherigen „Bündnis“ die städtischen Vermieter unnötigerweise viel Spielraum bei der Wiedervermietung von Wohnraum. Nur 50 Prozent aller freiwerdenden Wohnungen innerhalb des S-Bahn-Ringes beziehungsweise 30 Prozent außerhalb des S-Bahn-Ringes sollten an Haushalte vergeben werden, deren Einkommen die Grenzen des Wohnberichtigungsscheines (WBS) nicht überschreiten. Da aber 55 Prozent aller Haushalte WBS-berechtigt sind, erfüllten die Unternehmen nicht mal den Durchschnitt, sondern wollten sich zahlungskräftigere Mieter heraussuchen. Selbst ein Versorgungsauftrag für ALG-II-Bezieher oder Grundsicherungsempfänger existiert nicht.
„Auch die Härtefallregelung ist verbesserungswürdig“, so Wild. Der Mietverzicht der Unternehmen bei normalen Mieterhöhungen wird im Bericht mit 153.000 Euro für 2014 angegeben. Bei geschätzten 1,0 bis 1,2 Milliarden Euro Nettokaltmieterlöse aller städtischen Unternehmen ist das keine hinreichende Sozialleistung, die Unternehmen könnten bei der Härtefallregelung großzügiger sein und den Zuschuss an der Bruttokaltmiete orientieren und die Belastung für Haushalte mit geringeren Einkommen reduzieren.
22.10.2015