Pressemitteilung 41/2015
„Das heute im Abgeordnetenhaus beschlossene Wohnraumversorgungsgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sozialen Wohnraumversorgung für Mieter in Sozialwohnungen und Wohnungen der städtischen Wohnungsunternehmen“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Dass ein solches Gesetz überhaupt erforderlich ist, weist auf große Fehler und Versäumnisse der Berliner Wohnungspolitik in der Vergangenheit hin.
Mit großem Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass es der Koalition aus SPD und CDU aber nicht gelungen ist, mit der gesetzlichen Neuregelung zum Januar 2016 auch die Mietensystematik im Sozialen Wohnungsbau zu korrigieren, obwohl die Ermächtigung aus der Föderalismusreform dies ermöglicht.“ Der heute von den Regierungsfraktionen parallel beschlossene Entschließungsantrag zur Kostenmiete im Sozialen Wohnungsbau und zur Bildung einer Expertengruppe weist auf die Beschränktheit des neuen Gesetzes hin.
Dass hier weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht, zeigen die jüngsten Mieterhöhungen für Sozialwohnungen im Wedding. In der Koloniestraße 2-8 soll die Grundmiete von 6,36 auf 12,- Euro pro Quadratmeter nettokalt im Monat zum 1.12.15 steigen, in der Wilhelm-Kuhr-Straße 45 zum 1.12. von 5,- auf 12,28 Euro pro Quadratmeter nettokalt im Monat. „In diesen Fällen wird auch das neue Gesetz die Verdrängung der Mieter nicht verhindern und der Entschließungsantrag zur Reform des Mietensystems keinen Trost bieten“, so Wild. „Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, warum der Berliner Senat mit angeblich 40-45 Millionen Euro jährlich individuelle Härten ausgleichen will, wenn diese hohen Mieten gar nicht entstehen müssten.“ Der Berliner Mieterverein hält daher weiterhin an seiner Forderung fest, auf Basis eines reformierten Kostenmietsystems für jedes Gebäude im Sozialen Wohnungsbau eine soziale Richtsatzmiete politisch festzulegen.
Das heute beschlossene Gesetz erfüllt bei der Härtefallregelung nicht die Zielsetzungen des Senats, der stets betont, für eine soziale Mischung einzutreten. Denn Haushalte mit Einkommen an der Oberkante der WBS-Berechtigung werden die Härtefallregelung nicht in Anspruch nehmen können, da die Förderung erst ab 8,40 Euro pro Quadratmeter monatlich (1-Personen-Haushalt) bzw. 9,70 Euro pro Quadratmeter monatlich (2-Personen-Haushalt) einsetzt. Zudem wird bestraft, wer in kleineren Wohnungen wohnt. Kalte und warme Betriebskosten sind gar nicht einbezogen, sodass die reale Mietbelastung weiterhin erheblich über 30 Prozent liegen kann. „Das ist vom Ansatz her zu dünn und leider auch noch unausgegoren“, so Wild. „Wir setzen uns bei der Mietenkappung für die Bruttokaltmiete als Maßstab ein.“
16.12.2015