Pressemitteilung 10/2016
Die heute von der ARGE Kiel und dem Pestel-Institut Hannover vorgestellte Studie, nach der Abriss und Neubau eine Alternative sein sollen, um energieeffizienten und altersgerechten Wohnraum zu schaffen, sieht der Berliner Mieterverein kritisch.
„Durch Abriss würden bezahlbare Wohnungen vernichtet und teure Neubauwohnungen geschaffen“, so Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Während die Angebotsmieten in Wohnungen aus den 50er bis 70er Jahre, die die Studie in den Fokus für potenzielle Ersatzneubauten stellt, derzeit zwischen 6 und 8 Euro pro Quadratmeter netto kalt liegen, zahlt man für Wohnungen im Neubau in Berlin 13 Euro pro Quadratmeter netto kalt. Zudem stünden viele Neubauwohnungen Wohnungssuchenden nicht zur Verfügung, weil sie als Eigentumswohnungen mit einem Kaufpreis von mehr als 3.600 Euro pro Quadratmeter angeboten werden.
Der Mieterverein bezweifelt zahlreiche Grundannahmen der Studie:
- Dass 10 Prozent des Wohnungsbestandes nicht modernisierungsfähig und damit abgewohnt seien, hält der Berliner Mieterverein für vollkommen überzogen.
- Der Ersatz bestehender Wohngebäude durch Neubau schafft keinen nennenswerten Nettogewinn an Wohnungen. Ersatzneubau ist angesichts der Wohnungsknappheit in den Ballungsräumen eine Fehllenkung der Investitionstätigkeit.
- Für die altersgerechte Wohnraumversorgung mangelt es in erster Linie an barrierearmen und nicht barrierefreien Wohnungen. Barrierearme Wohnungen lassen sich durch Umbau im Bestand billiger herrichten als im Neubau.
- Die deutlich höhere Miete bei Neubauten rechtfertigt die geringe Differenz im Energieverbrauch zwischen modernisierten Gebäuden und Neubauten nicht.
„Anstatt über die Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum nachzudenken, sollten lieber Lösungen gefunden werden, günstige Wohnungen zu erhalten und flankierend bezahlbare Wohnungen durch sozialverträglichen Neubau zu schaffen“, so Wibke Werner. Ohne Fördermittel wird das nicht funktionieren, die aber zwingend an dauerhafte Miet- und Belegungsbindungen geknüpft werden müssten. Für eine Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestandes bleibt die energetische Modernisierung ein wichtiges Mittel. Damit sie nicht auch zur Verdrängung von Mieter führt, muss die Frage der Modernisierungsumlage völlig neu geregelt und an die Effizienz der Maßnahmen gekoppelt werden. Hier ist der Gesetzgeber gefragt.
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