Pressemitteilung Nr. 12/17
„Wir begrüßen, dass Senatorin Lompscher mit der Reform des Sozialen Wohnungsbaus jetzt ernst macht und mit einem Vorschaltgesetz Mängel des Wohnraumgesetzes ausräumen will“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Der Gesetzentwurf beinhaltet Regelungen, die der Berliner Mieterverein bereits in der Expertenrunde Sozialen Wohnungsbau vor einem Jahr als Sofortmaßnahme eingefordert hatte. Die damalige Landesregierung wollte jedoch den Reformvorschlägen nicht folgen.
Zu den Eckpunkten des Vorschaltgesetzes:
- Der Ausschluss rückwirkender Mieterhöhungen ist uneingeschränkt sinnvoll. Die Benachteiligung von Mietern im Sozialen Wohnungsbau gegenüber Mietern im freifinanzierten Wohnungsbau ist nicht zeitgemäß. Mieter konnten bisher mit immensen Nachzahlungen konfrontiert werden. Vermietern ist zuzumuten, Mieterhöhungen zum Zeitpunkt der Zulässigkeit auch umzusetzen.
- Für die rund 20.000 verbliebenen Sozialwohnungen ohne Anschlussförderung darf es keinen Anreiz mehr zur frühzeitigen Rückzahlung der Darlehen geben, weil Belegungsbindungen unwiderruflich verloren wären. Die damit bisher verbundene Mietenbegrenzung auf die ortsübliche Vergleichsmiete macht in Anbetracht der dortigen Steigerung keinen essentiellen Unterschied zur für Sozialmieter unbezahlbaren Kostenmiete mehr aus. Die Veränderung des „Einfrierungsgrundsatzes“ bei Veräußerung dergestalt, dass in die Kostenmiete nur die gegenüber der Ursprungsfinanzierung geringeren Erwerbskosten einfließen dürfen, ist ebenfalls zu begrüßen. „Gleichwohl gibt es damit noch keine Lösung für die Mietentwicklung bei diesen 20.000 Sozialwohnungen“, moniert Wild. Es sei damit zu rechnen, dass weiterhin Vermieter „von heute auf morgen“ die Miete um mehrere Euro pro Quadratmeter anheben werden.
Die neue Mietzuschussregelung auf Basis der Bruttowarmmiete muss auch bei städtischen Wohnungsunternehmen gelten, fordert der Berliner Mieterverein.
09.05.2017