Pressemitteilung 17/2017
Auf der heutigen Plenarsitzung ist ein Antrag des Landes Berlins im Bundesrat zur Verbesserung des Kündigungsschutzes für Mieter abgelehnt worden. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung hatten dem Bundesrat noch empfohlen, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetze in den Bundestag einzubringen.
Mit dem Gesetzesantrag Berlins sollte vor allem sichergestellt werden, dass auch bei ordentlichen Kündigungen des Vermieters aufgrund von Zahlungsrückständen der Mieter in einer angemessen Frist durch Ausgleich der Vermieterforderung die Kündigung abwenden kann, so wie es bei fristlosen Kündigungen der Fall ist.
„Der Bundesrat stellt sich mal wieder als Vermieterlobby dar“, kritisierte Wild. Das lässt nach den Wahlergebnissen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nichts Gutes für den Mieterschutz erwarten.
„Wer einen derart einfachen Antrag ablehnt, dem geht es nicht um die materiellen Interessen von Vermietern. Denn diese würden ja auch bei Annahme des Gesetzentwurfs befriedigt. Der Mehrheit des Bundesrats geht es offenbar darum klarzustellen, wer „Herr im Hause“ ist und jederzeit den Mieter loswerden kann, wenn dieser zum Beispiel sich bei einer Mietminderung verkalkuliert haben sollte“, beklagt Wild.
02.06.2017