Pressemitteilung Nr. 22/17
„Wir begrüßen, dass das Abgeordnetenhaus mit der Reform des Sozialen Wohnungsbaus jetzt ernst macht und mit einem Vorschaltgesetz eine ersten Schritt zur Reform des sozialen Wohnungsbaus geht“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
„Wir bedauern aber, dass die Koalitionsfraktionen einen wichtigen Teil aus dem Entwurf von Senatorin Lompscher gekappt haben. Mit einer neuen Aufwandsberechnung nach Grundstückserwerb sollte sichergestellt werden, dass bei Veräußerung in die Kostenmiete nur die gegenüber der Ursprungsfinanzierung geringeren Erwerbskosten einfließen dürfen. Zudem müssen wir auch zukünftig Mieter vor dem Einzug in eine der 20.000 Sozialwohnungen warnen, für die keine Anschlussförderung gewährt wurde. Denn für Mieter, die nach dem 1.1.2016 in eine solche Wohnung gezogen sind oder ziehen, gelten die Härtefallregelungen mit Mietzuschüssen nicht. Da in diesen Wohngebäuden weiterhin „von heute auf morgen“ drastische Steigerungen auf die Kostenmiete möglich sind, kann es zum Wohnungsverlust kommen“, so Wild. „Hierfür findet sich im Gesetz keine Lösung, obwohl das Problem auf den Nägeln brennt“.
10.07.2017