Pressemitteilung Nr. 34/17
„Dem Berliner Mieterverein liegen zwei Fälle aus der Künstlerkolonie in Wilmersdorf vor, in denen die Deutsche Wohnen nach ihrer Niederlage vor dem Berliner Landgericht Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Berlin eingelegt hat, um ihre Mieterhöhungen am Ende doch noch durchzusetzen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Der Deutsche Wohnen gehe es um die Disqualifizierung der Berliner Mietspiegel 2013 und 2015.
Berlin größtes Wohnungsunternehmen behauptet gar, der Mietspiegel wäre nicht einmal eine für Richter geeignete Schätzgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das Unternehmen beruft sich immer wieder auf Stellungnahmen von Statistikprofessoren. „Diese Expertisen wurden bei der Erstellung der Mietspiegel geprüft und zum Teil in das zukünftige Verfahren einbezogen. Andererseits sind sie jedoch widersprüchlich und von wenig Kenntnis über die konkrete Erstellung von Mietspiegeln getrübt. „Manche als heilig dargestellte statistische Methode führte zu absurden Ergebnissen“, die unisono von Vermieter- und Mieterverbänden ausgeschlossen wurden.
Der Deutschen Wohnen geht es vorrangig darum, bei ihren Mieterhöhungsverlangen auch die sogenannten „Marktmieten“, die bei Wiedervermietung verlangt werden, durchzusetzen. Das aber widerspricht der Grundidee des Gesetzgebers. Genauso gut könnte man die einst abgeschaffte Änderungskündigung wieder einführen. „Setzt sich dieser Gedanke durch, dann wäre das Soziale Mietrecht in seinem Fundament zerstört“, so Wild.
Es steht jedoch noch nicht fest, ob der Berliner Verfassungsgerichtshof die Verfassungsbeschwerde überhaupt annimmt. Bei den von der Deutschen Wohnen angegriffenen Landgerichtsurteilen handelt es sich um die Aktenzeichen 18 S 36/16 und 18 S 127/16.
30.10.2017