Pressemitteilung Nr. 18/18
Anlässlich des Treffens der Länderfinanzminister mit dem Bundesfinanzminister zur dringend erforderlichen Reform der Grundsteuer erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild:
Durch die Marktanspannung und Infrastrukturvorleistungen der öffentlichen Körperschaften – vor allem der Kommunen – erhalten Grundeigentümer bei Veräußerung derzeit im Verkaufsfalle der Liegenschaft leistungslos Milliarden von Euros. Diese Wertzuwächse oder auch Bodenrenten werden nicht annäherungsweise durch den Staat in Form einer Grundsteuer abgeschöpft. Im Gegenteil: In den Ballungsräumen zahlen die Mieter den Vermögenszuwachs der Eigentümer, und zwar doppelt, durch Abwälzung der Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten und durch höhere Mieten. Dass die Mieter als Steuerzahler auch noch die Infrastrukturleistungen mitfinanzieren, die dann die Bodenrente für den Grundeigentümer ansteigen lassen, ist besonders perfide.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und vom Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt. Artikel 161 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern beinhaltet: „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“ Diesem Verfassungsgrundsatz folgend schlagen wir daher einen Umstieg auf eine Bodenwertsteuer vor. Basis könnte eine angepasste und vereinheitlichte Erfassung von Bodenrichtwerten sein. Mit dem Bodenwertmodell könnte der Zeitplan des Bundesverfassungsgerichtes eingehalten werden.
Der Berliner Mieterverein fordert jedoch zeitgleich mit der Umstellung eine Änderung des Mietrechts: „Die Grundsteuer ist eine Eigentumsteuer und hat bei den Betriebskosten nichts zu suchen.“ Der Verein verlangt daher, in der Betriebskostenverordnung die Grundsteuer von den umlegbaren öffentlichen Abgaben auszunehmen.
30.04.2018