Pressemitteilung Nr. 20/18
Der Senat hat kürzlich von seinem Recht Gebrauch gemacht, in Berlin die Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau auch über den 10. Mai 2018 hinaus bei 15 % in drei Jahren zu kappen. Nach deutschem Mietrecht sind eigentlich 20 % in drei Jahren zugelassen. Für Gebiete mit erhöhtem Wohnbedarf – wie Berlin – darf die Landesregierung die Erhöhungsmöglichkeit bei 15 % in drei Jahren kappen. „Wir begrüßen, dass der Senat reibungslos eine neue Kappungsgrenzenverordnung angeschlossen hat und die Begrenzungsmöglichkeiten ausschöpft“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Aber wir halten diese Mieterhöhungsmöglichkeiten nicht für akzeptabel“, so Wild. Bei einer 70 Quadratmeter großen Wohnung führt das im Schnitt zu einer Mietsteigerung von fast 850 Euro im Jahr. „Die Bundesregierung muss daher die Spielräume noch mehr einschränken. Wir halten mehr als 2 % pro Jahr für nicht gerechtfertigt“, fordert Wild.
Für Mieter ist zu beachten, dass aber auch die neue Kappungsgrenze noch unterschritten werden kann. Denn der Vermieter darf gleichzeitig die ortsübliche Vergleichsmiete – in Berlin durch den Mietspiegel dargestellt – nicht überschreiten. Eine Prüfung dieser Beschränkungsmöglichkeit lohnt sich allemal. Die Studie des Mietervereins über Mieterhöhungen aus dem vergangenen Jahr zeigte ein erschreckendes Ergebnis. Die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß Berliner Mietsspiegel 2017 wurde bei 63,9 % aller Mieterhöhungen überschritten, was 0,83 Euro pro Quadratmeter im Monat ausmachte. Im Schnitt zahlen die Mieter bei der Durchschnittswohnung von 74 Quadratmetern knapp 750 Euro im Jahr zu viel. Für Mieter in städtischen Wohnungsunternehmen bleibt es bei maximal 2 % Mietsteigerung pro Jahr oder 4 % in zwei Jahren.
Der Mieterverein bietet weiterhin allen Berliner Mieterinnen und Mietern kostenfrei eine Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete an.
Näheres unter: Aktion Mietpreisüberprüfung
09.05.2018