Pressemitteilung Nr. 26/18
„Wir können nicht nachvollziehen, warum die SPD im Koalitionsstreit um die Mietrechtsreform nachgegeben und die mieterfreundlicheren Auslegungen der Koalitionsvereinbarung zurückgezogen hat. Für das milliardenschwere Baukindergeld, dass außer Mitnahmeeffekten für die Wohnraumversorgung nichts bringt, hätte eine schärfere Korrektur im Mietrecht bei der Mietpreisbremse und auch der Modernisierungsumlage ausgehandelt werden können“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Wir sind enttäuscht, dass selbst diese kleinen Schritte, aus der Koalitionsvereinbarung noch etwas Vernünftiges zu machen, bei der Union nicht durchgesetzt wurden. Der Union scheint jedes Mittel recht zu sein, zugunsten der Immobilienwirtschaft die Mietpreisbremse in der Erfolglosigkeit zu halten.“
Die versprochene Transparenz des Mieters über die preisrechtlich zulässige Miete bei Wiedervermietung ist allein auf die Vormiete beschränkt, Informationen über Modernisierung bleiben außen vor. „Eine halbe Transparenz gibt es nicht“, so Wild. Mieter werden also auch in Zukunft vor Vertragsabschluss im Ungewissen sein, ob die geforderte Miete korrekt ist oder nicht. Ein Bußgeld bei Nichteinhaltung der Preisbremse wird es auch weiterhin nicht geben. Obwohl sich das Justizministerium bei der Modernisierung im ersten Entwurf an die Koalitionsvereinbarung gehalten hat, wird es eine Verringerung der Umlage auf 8 Prozent und eine Kappung bei 3,- Euro pro Quadratmeter monatlich nur in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf, wie Berlin, geben. Für die Mieter außerhalb dieser Gebiete bedeutet es weiterhin, sich eine andere Wohnung suchen zu müssen. „Einzig wirklich messbarer Fortschritt der Mietrechtsnovelle ist, dass Mieterhöhungen über 3,- Euro pro Quadratmeter monatlich nach Modernisierung in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 100.000,- Euro belegt werden können. Damit werden die Spitzen der Renditejäger abgefangen, doch für die Breite der modernisierungsbetroffenen Mieter bringt die Neuregelung so gut wie nichts“, erklärte Wild.
12.07.2018