Pressemitteilung Nr. 29/18
„Wir begrüßen, dass sich der Regierende Bürgermeister Michael Müller im Bund stärker für eine soziale Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen will“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Wir erwarten dann aber auch, dass die SPD den Konflikt mit der Union nicht scheut“. Müllers Vorschlag, alle mietrechtlichen Verbesserungen auf Dauer festzulegen, halten wir für eine sehr wichtige Forderung. „Die Schärfung der Mietpreisbremse bringt gar nichts, wenn sie, wie bisher geregelt, in 2020 ausläuft. „Der gestern bekannt gewordene neue Gesetzentwurf zum Mietrecht von Ministerin Barley darf nicht das letzte Wort sein“, fordert Wild.
Zur Wiedergewinnung der Glaubwürdigkeit im Mietrecht bedarf es aber weiterer Schritte:
Mietpreisbremse:
Allein mehr Transparenz wird nicht zu Mietendämpfung führen. Mieter scheuen die gerichtliche Auseinandersetzung oft aus gutem Grund, denn meist mangelt es am Rechtsschutz und es kommt zu Vergleichen, die immer noch deutliche Überschreitungen der Mietpreisbremse beinhalten. Nur empfindliche Sanktionen in Form von Bußgeldern bis zu 100.000 Euro für Vermieter, die die Preisbremse missachten, werden diese vom rechtswidrigen Verhalten abhalten. Für eine wirkliche Mietendämpfung müssen aber auch wesentliche Ausnahmen wie die hohe Vormiete abgeschafft werden.
Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen
Mietspiegel gerichtsfester zu machen, ist richtig. Aber das löst das Problem steigender Mieten nicht wirklich. Wir brauchen zudem eine Senkung der Kappungsgrenze bei Wohnungsmangellage von 15 % auf 6 % in drei Jahren. Schon in der formellen Begründung einer Mieterhöhung muss der Vermieter außerdem darlegen, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreitet.
Modernisierung:
In Anbetracht des Zinsniveaus kann die Mieterhöhung bei 4 % jährlich der Investitionskosten beschränkt werden und die Mietsteigerung bei 1,50 Euro pro Quadratmeterr monatlich in 8 Jahren gekappt werden. Mittelfristig ist aber im Zusammenhang mit der Mietspiegelverbesserung die Modernisierungsumlage im System der ortsüblichen Vergleichsmiete aufzulösen. Den Anspruch auf finanzielle Härte muss endlich wirksam gestaltet werden, denn auch hier gibt es zu viele Ausnahmen und Haken.
Kündigungsschutz
Hier gibt es bislang überhaupt keine Bereitschaft der Bundesregierung, tätig zu werden. Obwohl die Probleme offenkundig sind. Der Kündigungsschutz muss so verbessert werden, dass Vertragsverletzungen des Mieters erst dann zu einer Beendigung des Mietvertrages führen, wenn ein Gericht die angebliche Vertragsverletzung geprüft und den Mieter entsprechend verurteilt hat, und dieser die Vertragsverletzung dennoch fortsetzt. Außerdem sind Eigenbedarfsgründe einzuschränken und Zwangsräumungen zu verhindern.
30.08.2018