Pressemitteilung Nr. 30/18
„Der heute im Bundeskabinett zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf von Justizministerin Barley zur Mietrechtsreform ist kein „Quantensprung“, wie sie selbst behauptet, sondern „nicht mehr als ein laues Lüftchen in der Sommerhitze“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Zu den einzelnen Vorhaben:
Mietpreisbremse:
Nach dem Gesetzentwurf gibt es weiterhin nicht wirklich Transparenz für den Mieter, weil der Vermieter nur minimalste Informationen vor Abschluss des Mietvertrages bekannt machen soll. So muss er nur erklären, dass er modernisierte. Ob seine Modernisierung die hohe Miete rechtfertigt, kann der Mieter weiterhin nicht nachvollziehen, sondern muss dafür weiterhin gegebenenfalls den gerichtlichen Weg suchen. Aber mehr Transparenz allein würde ohnehin nicht zu Mietendämpfung führen. Denn Mieter scheuen die gerichtliche Auseinandersetzung oft aus gutem Grund – weil es am Rechtsschutz mangelt und es häufig zu Vergleichen kommt, die immer noch deutliche Überschreitungen der Mietpreisbremse beinhalten. Nur empfindliche Sanktionen in Form von Bußgeldern bis zu 100.000 Euro für Vermieter, die die Preisbremse missachten, werden diese vom rechtswidrigen Verhalten abhalten. Für eine wirkliche Mietendämpfung müssen aber auch wesentliche Ausnahmen, wie die hohe Vormiete, abgeschafft werden. Außerdem muss dringend die Befristung der Preisbremse aufgehoben werden, sonst ist jede Änderung „für die Katz“, so Wild.
Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen
Hier gibt es gar keinen Vorschlag. Der Mieterverein fordert eine Senkung der Kappungsgrenze bei Wohnungsmangel-Lage von 15 Prozent auf 6 Prozent in drei Jahren. Schon in der formellen Begründung einer Mieterhöhung muss der Vermieter außerdem darlegen, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreitet.
Modernisierung:
In Anbetracht des Zinsniveaus kann die Mieterhöhung bei 4 Prozent jährlich der Investitionskosten beschränkt und die Mietsteigerung bei 1,50 Euro pro Quadratmeter monatlich in 8 Jahren gekappt werden. Die Senkung auf 8 Prozent greift eindeutig zu kurz. Auch die zweite Kappung von 3,- Euro pro Quadratmeter an Mieterhöhungen monatlich hilft nur gegen die Extremfälle, aber schützt nicht wirklich vor Verdrängung. Denn 3,- Euro pro Quadratmeter bedeuten bei einer 70 Quadratmeter großen Wohnung immerhin eine Mieterhöhung von mehr als 200 Euro im Monat. Hinzukommt, dass es bei Modernisierungsinvestitionen bis zu 10.000 Euro je Wohnung sogar eine Mietrechtsverschlechterung geben soll, weil Fördermittel nicht mehr mietsenkend berücksichtigt werden müssen und die finanzielle Härte nicht mehr eingewandt werden kann. „Ein vollkommen unnötiges Geschenk an die Vermieter“, kritisiert Wild.
Der von Bauminister Seehofer geplante Wohngipfel am 21.9.2018 wird so zur Farce, wenn im Vorwege schon vollkommen unzureichende Mietrechtsänderungen im Kabinett beschlossen werden.
05.09.2018