Pressemitteilung Nr. 41/18
Der Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete wird ebenso wenig wie die Geltungsdauer von Mietspiegeln jetzt verlängert. „Damit entpuppt sich der Wohngipfel der Bundesregierung einmal mehr als Luftnummer“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Selbst kleinste Veränderungen im Mietpreisrecht zugunsten der Mieter schiebt die Union auf die lange Bank.“
Auf dem Wohngipfel hatte die Bundesregierung angekündigt, die Mietspiegel gerichtsfester zu machen und den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre zu verlängern. Der Bundesrat empfahl eine Ausweitung auf 8 Jahre. Anhand des Stuttgarter Mietspiegels ergab sich in einer Modellrechnung bei einem Bezugsrahmen von 8 Jahren eine Senkung der ortsüblichen Vergleichsmiete um 1,6 Prozent.
Der Bundesrat schlägt zudem vor, die Geltungsdauer der Mietspiegel von zwei auf drei beziehungsweise von vier auf sechs Jahre zu verlängern. Auch das könnte eine mietendämpfende Wirkung entfalten. Doch die CDU/CSU ignoriert auch den Bundesrat. Dabei könnte man im Mietrechtsanpassungsgesetz, das zum 1.1.19 in Kraft treten soll, auch die Reform der ortsüblichen Vergleichsmiete mit erledigen. Doch die Union mauert und will dies später in Angriff nehmen.
Das lässt böse Vorahnungen aufkommen. So hatte in der letzten Legislatur die Union am Ende eine zweite Tranche der Mietrechtsreform abgeblasen, trotz Koalitionsvereinbarung.
30.11.2018