Pressemitteilung 13/24
Das heute vom Deutschen Mieterbund vorgestellte Gutachten zur Reform des Mietwucherparagrafens zeigt Wege auf, wie zukünftig überhöhte Mieten geahndet werden könnten. Es besteht dringender Handlungsbedarf: Trotz Mietpreisbremse sind in vielen Großstädten deutliche Mietsteigerungen zu beobachten, allein in Berlin sind die Angebotsmieten im Vergleich zum Vorjahr um 21 % gestiegen.
„Die Mietpreisbremse wird häufig umgangen oder ignoriert, da bei Verstößen kaum Konsequenzen drohen“, bemerkt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, „in unseren Beratungen beobachten wir eine deutliche Zunahme überhöhter Mieten, bei denen die ortsübliche Vergleichsmiete oft um mehr als 50% überschritten wird“. Um derartig überhöhte Miete zu ahnden und Verstöße mit einem Bußgeld zu belegen, wäre eine Änderung des seit 1954 geltenden § 5 Wirt-schaftsstrafgesetzes dringend erforderlich, damit dieser aus seinem bisherigen Schattendasein heraustritt und wieder praxistauglich wird. Die im Gutachten vorgestellten Vorschläge würden dazu beitragen, da die Anwendung für Mieter:innen erleichtert wird, indem die Anforderungen abgesenkt werden. Gleichzeitig könnte dies Verstöße gegen die Mietpreisbremse eindämmen, da bei Verstö-ßen flankierend Bußgelder nach dem Wucherparagrafen drohen würden.
Ebenso wichtig wie die Reform des Wucherparagrafens sind aber auch die Strukturen, um Verstöße zu ahnden. „Wir appellieren an den Berliner Senat, endlich die bereits im Koalitionsvertrag in Aus-sicht gestellte Mietprüfstelle einzurichten, um Verfahren nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu führen“, fordert Wibke Werner. Die Stadt Frankfurt am Main macht es vor: dort werden solche Verstöße durch eine engagierte Stadtverwaltung bereits geahndet und es wurden in den letzten drei Jahren mehr als 80 Verfahren erfolgreich abgeschlossen.
Zuerst erwarten wir aber vom Berliner Senat, dass er sich für die Reform des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzt beim Bundesgesetzgeber einsetzt.
15.05.2024
17.10.2024