Pressemitteilung Nr. 21/20
„Der offenbar mit der Justizministerin abgestimmte Entwurf einer Novelle des Baugesetzbuches von Bauminister Seehofer zur Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen fällt hinter die Ergebnisse des Wohngipfels der Kanzlerin vom September 2018 zurück“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Der Gesetzentwurf trägt nicht dazu bei, den Mieterinnen und Mietern die Sorge vor Verdrängung durch Umwandlung in Eigentumswohnungen zu nehmen.“ Hatte die Bundesregierung beim Wohngipfel noch erklärt, Ausnahmen vom Verbot der Umwandlung sollen nur in Einzelfällen geltend gemacht werden dürfen, so sieht der aktuelle Gesetzentwurf vor, dass auch in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf ein Drittel der Wohnungen eines Wohngebäudes nach Umwandlung an Dritte verkauft werden darf. Einzige Bedingung: Der Gebäudeeigentümer erklärt gegenüber der Behörde, dass er zwei Drittel der Wohnungen an Mieter verkaufen würde. Da hier keine konkreten Wohnungen festgelegt werden, besteht das Risiko, nach Umwandlung mit einer Eigenbedarfskündigung konfrontiert zu werden somit für alle Mieterinnen und Mietern. Hinzukommt, dass die jahrelange Kontrolle, wirklich nicht mehr als ein Drittel Veräußerungen an Nichtmieter zuzulassen, wenig erfolgversprechend scheint.
Der Seehofer-Vorschlag fällt auch hinter die Umwandlungsbeschränkungen in Milieuschutzgebieten zurück. Dort können wenigstens alle Mieterinnen und Mietern zumindest 12 Jahre nach Umwandlung vor Verdrängung geschützt sein. Statt Schlupflöcher auch hierzu schließen, wird der Flickenteppich erweitert.
Dass es die Bundesregierung nicht wirklich ernst meint mit dem Schutz, zeigt eine weitere Anforderung für den Umwandlungsstopp. Denn in jedem Einzelfall muss die Versagung der Umwandlung im Hinblick auf die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen erforderlich sein. Das dürfte für die Kommunen kaum zu leisten sein, zumal ja ein Drittel ohnehin an Dritte veräußert werden darf.
Der Mieterverein kritisiert am Gesetzentwurf zudem, dass die Schlupflöcher beim Genehmigungsvorbehalt für Umwandlung in Milieuschutzgebieten nicht endlich geschlossen werden.
28.03.2022