Pressemitteilung Nr. 38/22
Aufatmen können die rund eine Million Mieter:innen, die in den gut 350.000 Wohnungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen wohnen. Für sie beschließt der Senat einen begrenzten Kündigungsausschluss. Aber was ist mit den Hunderttausenden, die bei Privaten zur Miete wohnen? „Solange die Bundesregierung das Bürgerliche Gesetzbuch beim Kündigungsschutz nicht ändert, sollte die private Wohnungswirtschaft sich dem Moratorium des Senats sofort anschließen“, fordert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV).
„Es ist grotesk, dass große Teile der Wohnungswirtschaft mit dem Senat mehrere Monate am Runden Tisch des Mietenbündnis gesessen haben, aber selbst beim Kündigungsschutz nichts herausgekommen ist!“
In der unverbindlichen Bündnisvereinbarung heißt es lapidar, außerordentliche Kündigungen und Räumungen erfolgen nur im Ausnahmefall. Der BMV hatte in den Bündnisrunden angeregt, Kündigungen wegen minderungsbedingter Mietforderungen oder Nebenkostenstreitigkeiten nur zuzulassen, wenn ein gerichtlicher Titel vorliegt. Zudem sollte die Heilung einer fristlosen Kündigung durch Schonfristzahlung auch zur Unwirksamkeit einer etwaigen, wegen dieses Rückstandes ausgesprochenen ordentlichen Kündigung führen.
Gesetzlich können sowohl der Kündigungsausschluss als auch die Schonfristzahlung nur durch den Bund geregelt werden, umso erfreulicher ist, dass nun auch Bauministerin Geywitz auf eine BGB-Änderung pocht – und damit anmahnt, in diesem Punkt endlich den Koalitionsvertrag der Ampel umzusetzen. „Es wäre unverantwortlich, wenn die FDP dieses Vorhaben weiterhin blockiert“ kritisiert BMV-Geschäftsführer Bartels.
Denn eines ist klar: Angesichts immenser Nachzahlungen und erhöhter Vorschüsse werden Hilfsgelder der Bundesregierung und des Landes nicht jeden betroffenen Mieter erreichen oder zumindest bei weitem nicht ausreichen – es drohen Kündigungen ungeduldiger Eigentümer:innen, weshalb die Schonfristzahlung, aber vor allen Dingen ein befristeter Kündigungsausschluss nun schnell kommen müssen.
20.09.2022