Pressemitteilung Nr. 38/21
„Mit der am 3.8.2021 vom Senat beschlossenen Rechtsverordnung, die Berlin erneut zu einem Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt erklärt, kann nun endlich die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im gesamten Stadtgebiet massiv eingeschränkt werden. Voraussetzung aber ist, dass die Bezirke die im zugrundeliegenden Baulandmobilisierungsgesetz verankerten Ausnahmeregelungen restriktiv auslegen und nach einer vom Senat angekündigten Arbeitshilfe verfahren“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
„290.000 Umwandlungen seit 1991 sind mehr als genug. Berlin braucht keinen Zuwachs an Eigentumswohnungen. Schon heute werden circa zwei Drittel aller umgewandelten Wohnungen vermietet. Es geht also im Kern nicht um eine Selbstnutzung zum Beispiel als ergänzende Altersvorsorge, sondern um ein Geschäftsmodell zu Lasten der Mieterinnen und Mieter. Denn durch die Umwandlung setzt regelmäßig eine erhebliche Verunsicherung im Hinblick auf befürchtete Eigenbedarfskündigungen ein. Auch muss mit einer verstärkten Ausnutzung von Mieterhöhungsmöglichkeiten gerechnet werden.
„Die neue Schutzwirkung kann aber nur erfolgreich werden, wenn die zwölf Berliner Bezirke einheitlich die Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt restriktiv handhaben“, so Wild. Hintergrund ist, dass die Bezirke – trotz des gesetzlichen Ziels der Beschränkung – eine Umwandlung genehmigen müssen, wenn das Wohnungseigentum zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieterinnen und Mieter veräußert werden soll. Diese Formulierung birgt ein hohes Risiko der Umgehung. Deshalb soll nach Auffassung des Berliner Mietervereins eine Umwandlungsgenehmigung nur dann erteilt werden, wenn der Eigentümer notariell aufgesetzte Willenserklärungen der Mieterinnen und Mieter zum Kauf vorlegt. Diese Handhabung ist mit Inkrafttreten der heute beschlossenen Rechtsverordnung zu beginnen und die Arbeitshilfe des Senats für die Bezirke entsprechend fertigzustellen“, forderte Wild.
„Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass der Berliner Senat die Ermächtigung des Bundes nicht voll ausnutzt und die Umwandlung bei Wohngebäuden mit bis zu fünf Wohneinheiten zulassen will, obwohl der Gesetzgeber eine Beschränkung auf Gebäude mit nur drei Wohnungen zugelassen hat“, kritisierte Wild.
28.03.2022