Pressemitteilung Nr. 21/2019
Anlässlich der heute veröffentlichen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt und der Deutsche Wohnen erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild:
„Die umfangreiche Vereinbarung ist zwar ein interessanter Ansatz, leider sind aber viele der angesprochenen Punkte unklar und daher wohl unverbindlich.“ Andere, so Wild, seien ohne Biss und hätten schärfer formuliert werden müssen. Der Berliner Mieterverein befürchtet daher, dass die von Mieterhöhungen und Modernisierungen betroffenen Mieter des Konzerns daraus keinen konkreten Nutzen ziehen können. Das ist umso bedauerlicher, weil der Bezirk die Vereinbarung ausdrücklich zugunsten der betroffenen Mieterschaft getroffen hat, das heißt: Im Streitfall sollen Mieter sich direkt auf diese berufen können.
Viel zu schwammig ist zum Beispiel die Absichtserklärung, Mieten nur nach dem Mietspiegel zu erhöhen. Der Bezirk hätte die Deutsche Wohnen dazu verpflichten sollen, stets nur die jeweilige ortsübliche Vergleichsmiete geltend zu machen. Bislang setzt die Deutsche Wohnen vielfach den Oberwert des Mietspiegels an; derart überhöhte Mieten fließen dann wiederum in den nächsten Mietspiegel ein.
Unzureichend ist auch die für Modernisierungen vereinbarte, zeitlich befristete Kappungsgrenze von 2 bis 3 Euro je Quadratmeter, je nach Höhe der Ausgangsmiete. Diese Regelung steht seit Januar ohnehin fast genauso im Bürgerlichen Gesetzbuch – die Vereinbarung bietet den Mietern also kaum mehr Schutz als das Gesetz. Ein klares Signal wäre gewesen, wenn die Kappung bei 1,50 Euro je Quadratmeter – wie der BMV es fordert – oder jedenfalls unterhalb von 2,00 Euro angesetzt worden wäre. Die Vonovia etwas hat sich freiwillig zu einer niedrigeren Kappungsgrenze verpflichtet, erwähnt Wild.
Kraftlos ist auch die Regelung, dass eine bezirkliche Mieterberatungsgesellschaft an Mieterversammlungen des Konzerns teilnehmen darf. „Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch Mietervereine und übergreifende Mieterinitiativen aus der Nachbarschaft anwesend sein dürfen, so Wild. Dem Berliner Mieterverein ist zumindest ein Fall aus Steglitz-Zehlendorf bekannt, in dem das Unternehmen nur direkt betroffene Mieter eingelassen hat.
Geschäftsführer Wild appelliert an die Deutsche Wohnen, sich auf weitere, striktere Vorgaben einzulassen. Dazu bietet die Vereinbarung mit dem Bezirk immerhin einen Anlass: Die Vertragsparteien haben vereinbart, sich auch bei einzelnen Modernisierungsprojekten an einen Tisch zu setzen, um Nachverhandlungen zu führen. Wild: „Die Deutsche Wohnen versteht offenbar noch nicht hinreichend, dass sie nicht erst durch die Enteignungsinitiative unter verschärfte Beobachtung steht. Unser tägliches Ringen, mieterschützende Klauseln in individuelle Modernisierungsvereinbarungen unterzubringen, zeigt aber, dass Mietern dieses Konzerns nur klare und weitreichende Vereinbarungen helfen – am besten sollten daher Mieterschutzklauseln nachträglich im Mietvertrag vereinbart werden.
Der Berliner Mieterverein richtet sich bei dieser Gelegenheit auch an das Bezirksamt: Keinesfalls dürfen Vereinbarungen mit Investoren ein Vorwand sein, wie bisher die vom Senat bereitgestellten Gelder für die Untersuchung geeigneter Milieuschutzgebiete einfach liegenzulassen – so wie es der Bezirk Steglitz-Zehlendorf leider praktiziert. Wild kritisiert erneut, dass der Bezirk keine Absicht zu haben scheint, Gebiete mit erhöhtem Verdrängungspotenzial von Forschungsinstituten auf ihre Eignung als soziales Erhaltungsgebiet beobachten zu lassen.
28.05.2019