Pressemitteilung Nr. 26/2019
„Eine aktuelle Analyse des Berliner Mietervereins der Angebote für Wiedervermietung lässt mit hoher Wahrscheinlichkeit vermuten, dass die beiden großen Wohnungsunternehmen Vonovia und Deutsche Wohnen massiv gegen die Mietpreisbremse verstoßen“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Erstaunlich sei, dass die in Bochum ansässige Vonovia trotz regelmäßiger Beteuerungen, sie würde selbstverständlich die Mietengesetze beachten, sogar noch höhere Mietpreise verlange als die in Berlin stark umstrittene Deutsche Wohnen. „Das ist alles Makulatur, die Mieter werden an der Nase herumgeführt“, so Wild. Die Vonovia biete zum Beispiel in der Gartenstadt Tempelhof Wohnungen zur Nettokaltmiete von mehr als 16,- Euro pro Quadratmeter im Monat an. Als Begründung wird Modernisierung angegeben. Da der Mieterverein die Mieter in der Gartenstadt bei der Modernisierung betreut hat, sind die tatsächlichen Modernisierungskosten bekannt. „Über eine Ausnahmeregelung zur Mietpreisbremse kommt man hier nie und nimmer auf die Angebotsmieten, die auf den Internetportalen ausgewiesen sind.“ Selbst beim vermutlich nicht maßgeblichen Mietspiegeloberwert dürfte der Mietpreis im Beispiel Tempelhof nicht über 8,- Euro pro Quadratmeter liegen
Die Analyse des Mietervereins ergab im Schnitt Vonovia-Mieten bei Wiedervermietung zwischen 14 und 15,50 Euro pro Quadratmeter monatlich. Hier wird man eine systematische Missachtung der gesetzlichen Vorschrift zur Mietpreisbremse unterstellen müssen. Interessant zudem, dass Vonovia in Ihren Neubauten geringere Mieten verlangt als in den Modernisierungsobjekten.
Auch bei der Deutschen Wohnen wird man Verstöße gegen die Mietpreisbremse vermuten müssen. Dazu gibt nicht nur das kürzlich bekannt gewordene Urteil des Landgerichts Berlin (66 S 45/18) Anlass, nachdem die Deutsche Wohnen mit dem Trick eines zweiten Vertrages die Mietpreisbremse umgehen wollte. In diesem Fall erklärte die Deutsche Wohnen auch, dass der Berliner Mietspiegel bei Wiedervermietung nicht als Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Miete geeignet sei. Eine obergerichtliche Rechtsprechung, die diese These stützt, gibt es aber nicht. „Unsere Analyse von 50 Mietangeboten der Deutschen Wohnen ergab eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 9,82 Euro pro Quadratmeter im Monat“, so Wild. Bedenkt man, dass die Deutsche Wohnen ihre eigene Gesamtdurchschnittsmiete mit 6,70 Euro pro Quadratmeter im Monat angibt und diese Miethöhe im Hinblick auf die regelmäßige Anpassung mindestens bis zur rechtlich zulässigen ortsüblichen Vergleichsmiete entstanden ist, dann lässt diese Durchschnittsmiete von knapp 10,- Euro pro Quadratmeter nettokalt auch unter Berücksichtigung von Modernisierungen im Einzelfall vielfache Verstöße gehen die Mietpreisbremse vermuten.
„Aufgrund dieser Erkenntnisse können wir nur allen Wohnungssuchenden empfehlen, auch bei Anmietung einer Wohnung von Vonovia oder Deutscher Wohnen eine Auskunft über den Mietpreis einzuholen und bei Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach Prüfung sofort eine Rüge auszusprechen, um keine Ansprüche zu verlieren“, so Wild. „Wir müssen aber auch erkennen, dass das bestehende Mietrecht noch viele Fallstricke bietet. Ein Landesmietendeckel, der klare Oberwerte auch bei Wiedervermietung definiert, ist daher dringend geboten“.
Hier finden sich die ermittelten Angebote:
Wohnungsangebote der Deutsche Wohnen und Vonovia am 9.7.2019
11.07.2019