Pressemitteilung Nr. 47/19
Der Berliner Senat hat sich durch Beschluss vom 2. Juli 2019 gebunden, das Vorkaufsrecht der Bezirke in Milieuschutzgebieten durch 10%ige Zuschüsse finanziell zu unterstützen. Diese Zuschüsse sollen auch bei einem Vorkaufsrecht zugunsten von Genossenschaften gewährt werden. „Wir mahnen beim Senat dringend an, zu dieser Verantwortung aus den Beschlüssen vom Sommer zu stehen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Wird eine solche Schutzerklärung trotz Senatsbeschluss nicht abgegeben, könnte es massive Folgen für die Ausübung des Vorkaufsrechtes haben. In all den Fällen, in denen die städtischen Wohnungsunternehmen – aus welchen Gründen auch immer – keine Partner für das Vorkaufsrecht sein wollen, würde der Anspruch der Kommune ins Leere laufen. Hinzukommt, dass sich auch Mieter am genossenschaftlichen Erwerb beteiligen wollen. Ihr Engagement wäre hinfällig und hätte bei bisher geleisteten Zahlungen möglicherweise extreme wirtschaftliche Folgen.
„Die Regierungsfraktionen im Hauptausschuss dürfen der sozialen Wohnungspolitik keine Steine in den Weg legen“, appelliert der Mieterverein an die politisch Verantwortlichen.
25.11.2019