Pressemitteilung Nr. 35/20
„Auch die Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Merkel hat nichts bewirkt. Letztendlich scheiterte der Wohngipfel der Bundesregierung vom 21.9.2018, weil man die Grundprobleme von staatlicher Steuerung und Förderung bei wesentlich an Renditebestrebungen interessierten Investoren nicht anfasst“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
So ist am Grundübel der Bodenpreisentwicklung und der Bodenspekulation nichts passiert. Selbst das Baulandmobilisierungsgesetz mit seinen zaghaften Verbesserungen für die Stärkung kommunaler Eingriffsrechte in den Immobilien – und Grundstücksmarkt droht am Widerstand der CDU zu scheitern. Dabei wäre zum Beispiel ein Umwandlungsverbot in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf ein wirksamer Schutz vor Verdrängung. Schließlich entsteht durch Umwandlung nicht eine neue Wohnung.
Der Bau neuer Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung bleibt sehr weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Es mangelt an preiswerten Grundstücken, schnelleren Planungsabläufen und investitionswilligen Eigentümern, die mit einer Verzinsung ihres Kapitals von 2-4% zufrieden wären. Daran haben weder die fortgesetzte Bundesförderung für sozialen Wohnraum – ermöglicht durch eine Verfassungsänderung – noch die Sonderabschreibung seit 2019 oder gar das Baukindergeld etwas geändert. „Das alles verpuffte und belegt nichts als Mitnahmeeffekte“, so Wild. „Eine zentrale Aufgabe der nächsten Legislatur wird daher sein, den gemeinwirtschaftlichen Reformansätzen zu einem Durchbruch zu verhelfen“.
Auch der Schutz der Mieter durch Verbesserung des Mietrechts ist im Bund nicht wirklich vorangekommen. Einzig in Berlin kann durch den Mietendeckel zumindest in bestehenden Mietverhältnissen von einer Entlastung der Mieter gesprochen werden. Die Mietpreisbremse ist trotz der Nachbesserungen löchrig wie ein „Schweizer Käse“, eine Auswirkung auf das Mietniveau bei Wiedervermietung hat sie nach wie bis auf Einzelfälle nicht. Lediglich die Senkung der Mieterhöhungsmöglichkeit nach Modernisierung zum 1.1.2019 hat tatsächlich zu einer geringeren Wohnkostensteigerung und abnehmenden Verdrängung geführt, allerdings zu dem Preis, dass auch deutlich weniger in die energetische Verbesserung des Gebäudebestandes investiert wird. Auch hier hat die Bundesregierung keine Lösung für das eigentliche Problem: Wie kann der CO2-Ausstoß umfassend reduziert werden ohne dass die Mieter überstrapaziert werden.
07.10.2020