Leitsatz:
Der Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist ersetzt keinen Vollstreckungsschutzantrag im Räumungsklageverfahren. Mangels vorinstanzlichen Schutzantrags kann das Revisionsgericht die Vollstreckung aus dem Räumungsurteil grundsätzlich nicht einstellen.
BGH v. 14.10.2003 – VIII ZR 121/03 –
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23.12.2017