Stand: 11/16
Viele Rechte und Schutzbestimmungen können durch den Mietvertrag nicht zuungunsten der Wohnraummieter abgeändert werden. Diese erkennen Sie bei der Lektüre der §§ 535 bis 580 a BGB an der immer am Ende der einzelnen Paragraphen im letzten Absatz getroffenen Formulierung „Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam“. Wir haben sie in nachfolgender Tabelle aufgeführt.
Des Weiteren ist die Abweichung von an sich abdingbaren Rechten unwirksam, wenn sie formularmietvertraglich erfolgt und die Mieter unangemessen benachteiligt oder überraschend bzw. widersprüchlich ist (siehe hierzu unser Info 126).
Regelungen, die nicht zu Lasten von Wohnraummietern abdingbar sind
(in Klammern: Gesetzes-Norm)
- Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (§ 536 Abs. 4 BGB)
- Erstattung von im voraus entrichteter Miete (§ 547 Abs. 2 BGB)
- Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten (Kaution) (§ 551 Abs. 4 BGB)
- Entschädigungspflicht bei Ausschluss des Wegnahmerechts (§ 552 Abs. 2 BGB)
- Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte (Untervermietung) (§ 553 Abs. 3 BGB)
- Anspruch auf barrierefreien Umbau durch Mieter (§ 554 a Abs. 3 BGB)
- Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe (§ 555 BGB)
- Ankündigung von Erhaltungsmaßnahmen (§ 555 a Abs. 4 BGB)
- Aufwendungsersatz bei Erhaltungsmaßnahmen (§ 555 a Abs. 4 BGB)
- Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen (§ 555 c Abs. 5 BGB)
- Duldung bzw. Verweigerung von Modernisierungsmaßnahmen (§ 555 d Abs. 7 BGB)
- Aufwendungsersatz bei Modernisierungsmaßnahmen (§ 555 d Abs. 7 BGB)
- Sonderkündigungsrecht des Mieters
bei Modernisierungsmaßnahmen (§ 555 e Abs. 3 BGB) - Gesetzlicher Betriebskostenkatalog (§ 556 Abs. 4 BGB)
- Vereinbarung nur angemessener Betriebskostenvorschüsse (§ 556 Abs. 4 BGB)
- Betriebskostenabrechnungspflicht (§ 556 Abs. 4 BGB)
- Betriebskostenabrechnungsausschlussfrist (§ 556 Abs. 4 BGB)
- Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 4 BGB)
- Einwendungsausschlussfrist für Mieter (§ 556 Abs. 4 BGB)
- Umstellung auf verbrauchsabhängige Betriebskostenumlage (§ 556 a Abs. 3 BGB)
- Geltendmachung von Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht (§ 556 b Abs. 2 BGB)
- Umstellung auf Wärmelieferung (§ 556 c Abs. 4 BGB)
- Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn („Mietpreisbremse“) (§ 556 g Abs. 1 BGB)
- Geltung des gesetzlichen Mietpreisrechts (§ 557 Abs. 4 BGB)
- Einhaltung der Kostenmiete im Sozialen Wohnungsbau (§ 8 WoBindG)
- Verbot bestimmter Einmalleistungen im Sozialen Wohnungsbau (§ 9 WoBindG)
- Berliner Regeln zur Mieterhöhung im Sozialen Wohnungsbau (WoG Bln)
- Regeln zur Staffelmiete (§ 557 a Abs. 5 BGB)
- Regeln zur Indexmiete (§ 557 b Abs. 5 BGB)
- Regeln zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 6 BGB)
- Form und Begründung der Mieterhöhung (§ 558 a Abs. 5 BGB)
- Regeln betreffend die Zustimmung zur Mieterhöhung (§ 558 b Abs. 4 BGB)
- Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen (§ 559 Abs. 6 BGB)
- Anrechnung von Drittmitteln (§ 559 a Abs. 5 BGB)
- Geltendmachung der Erhöhung,
Wirkung der (Modernisierungs-) Erhöhungserklärung (§ 559 b Abs. 3 BGB) - Betriebskostenerhöhungen (Pauschalen, Vorschüsse) (§ 560 Abs. 6 BGB)
- Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung (§ 561 Abs. 2 BGB)
- Eintrittsrecht bei Tod des Mieters (§ 563 Abs. 5 BGB)
- Fortsetzungsrecht der überlebenden Mieter (§ 563 a Abs. 3 BGB)
- Sonderkündigungsrecht der überlebenden Mieter (§ 563 a Abs. 3 BGB)
- Eintrittsrecht der Endmieter bei gewerblicher Weitervermietung (§ 565 Abs. 3 BGB)
- Regeln zur außerordentlichen fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund (§ 569 Abs. 5 BGB) - Regeln zum Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe
von Wohnraum (§ 571 Abs. 3 BGB) - Vereinbartes Rücktrittsrecht (§ 572 Abs. 1 BGB)
- Mietverhältnis unter auflösender Bedingung (§ 572 Abs. 2 BGB)
- Regeln zur ordentlichen Kündigung des Vermieters
(„Berechtigtes Interesse“) (§ 573 Abs. 4 BGB) - Regeln zur „Einlieger-Kündigung“ des Vermieters (§ 573 a Abs. 4 BGB)
- Regeln zur Teilkündigung des Vermieters (§ 573 b Abs. 5 BGB)
- Kündigungsfristen („3-Monatsfrist“) (§ 573 c Abs. 4 BGB)
- Kündigungsfristen bei außerordentlicher Kündigung
mit gesetzlicher Frist (§ 573 d Abs. 3 BGB) - Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung („Sozialklausel“) (§ 574 Abs. 4 BGB)
- Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch (§ 574 a Abs. 3 BGB)
- Form und Frist des Widerspruchs (§ 574 b Abs. 3 BGB)
- Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses
bei unvorhergesehenen Umständen (§ 574 c Abs. 3 BGB) - Regeln zum Zeitmietvertrag (§ 575 Abs. 4 BGB)
- Außerordentliche Kündigung
mit gesetzlicher Frist (beim Zeitmietvertrag) (§ 575 a Abs. 4 BGB) - Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen (§ 576 Abs. 2 BGB)
- Besonderheiten des Widerspruchsrechts
bei Werkmietwohnungen (§ 576 a Abs. 3 BGB) - Entsprechende Geltung des Mietrechts
bei Werkdienstwohnungen (§ 576 b Abs. 2 BGB) - Vorkaufsrecht des Mieters (§ 577 Abs. 5 BGB)
- Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung (§ 577 a Abs. 3 BGB)
09.06.2018