§§ 558 ff. BGB
Leitsatz:
Die Anwendung des Berliner Mietspiegels beziehungsweise eine Orientierung an diesem scheidet für die Bildung der Vergleichsmiete einer im Land Brandenburg (hier: in Schönefeld) gelegenen Mietwohnung aus.
AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 3.12.03 – 9 C 161/02 –
Mitgeteilt von RA Matthias Tüxen
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
25.11.2012