Leitsatz:
Sind in der Wohnung selbst nur zwei Elektrogeräte gleichzeitig zu betreiben, ist das auch dann wohnwertmindernd, wenn aus der im Flur verlegten Steigeleitung ein weiterer Anschluss für die Wohnung verlegt werden könnte.
LG Berlin vom 22.1.2010 – 63 S 256/09 –
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
31.01.2013